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Klartext.NRW – Mehr Demo­kra­tie begrüßt die geplan­ten Ände­run­gen am Ent­wurf für ein nord­rhein-west­fä­li­sches Versammlungsgesetz. 

An vie­len Stel­len wür­den die­se aber noch nicht weit genug gehen, etwa im Bereich des Daten­schut­zes und der flä­chen­de­cken­den Video­über­wa­chung von Demons­tra­tio­nen, so die Ein­schät­zung von Achim Wöl­fel, Lei­ter des Lan­des­bü­ros NRW von Mehr Demo­kra­tie. Innen­mi­nis­ter Her­bert Reul hat­te am ver­gan­ge­nen Mon­tag, dem 06.12.21, in Düs­sel­dorf die geplan­ten Kor­rek­tu­ren am Gesetz­ent­wurf vorgestellt.

Dass es über­haupt zur Über­ar­bei­tung kom­me, sei laut Wöl­fel auf laut­star­ke und fun­dier­te Kri­tik aus der Zivil­ge­sell­schaft zurück­zu­füh­ren. So hat­te unter ande­rem das Bünd­nis „Ver­samm­lungs­ge­setz NRW stop­pen – Grund­rech­te erhal­ten“ früh­zei­tig pro­tes­tiert und auch Mehr Demo­kra­tie übte schar­fe Kri­tik am Gesetzentwurf.

Mehr Demo­kra­tie hat­te den Gesetz­ent­wurf ins­be­son­de­re wegen der dar­in vor­ge­se­he­nen umfas­sen­den Mög­lich­kei­ten zur Video­über­wa­chung von Demons­tra­tio­nen, der Ver­wen­dung unkla­rer Rechts­be­grif­fe sowie man­geln­dem Schutz per­sön­li­cher Daten kri­ti­siert. „Demons­tra­tio­nen und Kund­ge­bun­gen sind in einer Demo­kra­tie für Bür­ge­rin­nen und Bür­ger eines der wich­tigs­ten Mit­tel der poli­ti­schen Meinungsäußerung.

Der Gesetz­ent­wurf muss sich des­halb dar­an mes­sen las­sen, ob er die­se ermög­li­che oder eher eine abschre­cken­de Wir­kung ent­fal­te“, so Wöl­fel. Der Kri­tik an den ein­ge­schränk­ten Anmel­de­fris­ten sowie am soge­nann­ten „Mili­tanz­ver­bot“ bei öffent­li­chen Ver­samm­lun­gen wur­de Rech­nung getra­gen. Posi­tiv sei auch anzu­mer­ken, dass der neue Gesetz­ent­wurf eine Eva­lua­ti­on des Geset­zes Ende 2023 vorsehe.

Neben dem Ver­bes­se­rungs­be­darf bei Daten­schutz und Video­über­wa­chung, sei­en auch das wei­ter­hin ein­ge­schränkt gel­ten­de Stö­rungs­ver­bot sowie die umfang­rei­chen Pflich­ten für die Ver­samm­lungs­lei­tung kri­tisch zu bewerten.

Bis­lang wer­den in NRW alle Ange­le­gen­hei­ten, die Ver­samm­lun­gen betref­fen, über ein Bun­des­ge­setz gere­gelt. Der geplan­te Gesetz­ent­wurf von CDU und FDP, der vor­aus­sicht­lich noch in die­sem Jahr ver­ab­schie­det wird, soll das ändern. Am Mitt­woch, dem 08.12.2021, woll­ten Innen- und Rechts­aus­schuss des Land­tags über den Ände­rungs­an­trag zum Gesetz­ent­wurf abstim­men. In der kom­men­den Woche soll dann das Par­la­ment über das Gesetz entscheiden.

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