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Dor­ma­gen-Hor­rem – Gute Nach­rich­ten für Kin­der und Jugend­li­che in Dor­ma­gen: Die ers­ten neu­en Spiel­ge­rä­te im Bür­ger­park Hor­rem sind fer­tig­ge­stellt und kön­nen ab mor­gen, 10. Dezem­ber beim Spie­len erobert werden.

Ent­stan­den ist Dor­ma­gens größ­ter Klet­ter­gar­ten mit ver­schie­de­nen Höhen­ebe­nen, einer Kunst­fel­sen­land­schaft zum Beklet­tern und meh­re­ren „Spin­nen­net­zen“. Ergänzt wird das Ange­bot durch einen Kleinkindspielbereich.

„Auch wenn das fros­ti­ge Wet­ter nicht täg­lich zum Spie­len ein­lädt, freue ich mich sehr, dass wir die hoch­wer­ti­ge Anla­ge noch in die­sem Jahr an die Kin­der über­ge­ben kön­nen. Die neu­en Spiel­ge­rä­te sind klas­se gewor­den und in der Form sicher­lich ein­zig­ar­tig im Kreis“, sagt der Ers­te Bei­geord­ne­te, Robert Krumbein.

Künf­tig dür­fen sich die Kin­der und Jugend­li­chen über noch wei­te­re Spiel­ge­rä­te freu­en. So berei­chern ab Febru­ar 2022 auch eine knapp fünf Meter hohe Groß­schau­kel und wei­te­re Klein­kin­der­spiel­ge­rä­te den neu gestal­te­ten Bür­ger­park. Geplant sind dar­über hin­aus Sitz­grup­pen mit Bän­ken und Tischen. Jah­res­zei­ten­ab­hän­gig wer­den die Grün­ar­bei­ten wie die Rasen­ein­saat im Früh­jahr vorgenommen.

Die Flä­che neben dem Alten Fried­hof an der Wei­ler­stra­ße sowie die angren­zen­de Umge­bung wer­den im Zuge der Auf­wer­tungs­maß­nah­men mit Mit­teln des Bun­des und Lan­des NRW sowie der Stadt Dor­ma­gen umge­baut. Die Durch­füh­rung der Maß­nah­me erfolgt im Rah­men des Bund-Län­der-Pro­gramms „Sozia­ler Zusam­men­halt“ (ehe­mals „Sozia­le Stadt“).

Die Stadt Dor­ma­gen führt die­ses Pro­jekt gemein­sam mit der Bau­ge­nos­sen­schaft durch. Die Bau­ge­nos­sen­schaft schließt der­zeit ihre pri­va­ten Frei­flä­chen mit den dazu­ge­hö­ri­gen Fuß­we­gen an den Bür­ger­park an, sodass im Ergeb­nis ein offe­nes klein­tei­li­ges Wege­netz ohne Gren­zen set­zen­de Zäu­ne ent­steht. Alle Arbei­ten im Bür­ger­park Hor­rem wer­den im Lau­fe des kom­men­den Jah­res abgeschlossen.

Nach­trag 10.12.2021

Da die Bau­ab­nah­me­prü­fung kurz­fris­tig ver­scho­ben wer­den muss­te, ist eine Nut­zung der Spiel­ge­rä­te erst in der kom­men­den Woche mög­lich. Die Bau­ab­nah­me ist am 15. Dezem­ber vor­ge­se­hen, sodass die Gerä­te ab Don­ners­tag, 16. Dezem­ber, zum Spie­len frei­ge­ge­ben sind. Bis zur fina­len Abnah­me muss das Spiel­ge­län­de umzäunt bleiben.

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