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Neuss – Obwohl Neuss nach wie vor über eine über­durch­schnitt­lich star­ke Ein­nah­me­ba­sis ver­fügt, läuft die Stadt Gefahr, schon bald ein Haus­halts­si­che­rungs­kon­zept (HSK) erstel­len zu müssen.

Dies ist eines der wesent­li­chen Ergeb­nis­se einer Ana­ly­se des Haus­halts­plan­ent­wurfs der Stadt Neuss durch Prof. Dr. Harald Schoelen. Der Finanz­wis­sen­schaft­ler von der Hoch­schu­le HS Nie­der­rhein war von der Indus­trie- und Han­dels­kam­mer (IHK) Mitt­le­rer Nie­der­rhein beauf­tragt wor­den war. IHK-Vize­prä­si­dent Chris­toph Buch­ben­der appel­liert in einer Stel­lung­nah­me an Bür­ger­meis­ter Rei­ner Breu­er, dass die Stadt bereits jetzt ein Auf­wands­kon­so­li­die­rungs­kon­zept ent­wi­ckeln soll­te. „Der Wirt­schafts­stand­ort Neuss ist für die gesam­te Regi­on Mitt­le­rer Nie­der­rhein von gro­ßer Bedeu­tung“, betont Buch­ben­der. „Ein wich­ti­ger Fak­tor für die Leis­tungs­fä­hig­keit eines Stand­orts ist ein zukunfts­fä­hi­ger Haushalt.“

Die IHK beur­teilt die Lage des Neus­ser Haus­halts als kri­tisch. Für das Jahr 2022 wird mit einem Minus von 38 Mil­lio­nen Euro gerech­net. Auch in den fol­gen­den drei Jah­ren bleibt das Minus nur leicht unter die­ser Mar­ke. Schoelens Ana­ly­se zeigt, dass die Not­wen­dig­keit eines HSK schon bei der Auf­stel­lung des Haus­halts­plan­ent­wurfs für das Jahr 2024 ent­ste­hen könn­te, wenn nicht gegen­ge­steu­ert wird. „Selbst, wenn die nega­ti­ven Jah­res­er­geb­nis­se ab 2026 auf dem Durch­schnitt der Jah­re von 2022 bis 2025 gehal­ten wer­den könn­ten, wäre der hier­durch ein­set­zen­de Eigen­ka­pi­tal-Ver­zehr in den nach­fol­gen­den Pla­nungs­jah­ren erheb­lich“, so Schoelen.

Infol­ge­des­sen sei ab dem Haus­halt­plan­ent­wurf 2024 ein Haus­halts­si­che­rungs­kon­zept erfor­der­lich, weil in die­sem Sze­na­rio in zwei auf­ein­an­der­fol­gen­den Jah­ren im Finanz­pla­nungs­zeit­raum ein Ver­zehr der All­ge­mei­nen Rück­la­ge von mehr als 5 Pro­zent dar­ge­stellt wer­den müsste.

Aus Sicht der IHK liegt dies jedoch nicht an der Ein­nah­men­sei­te. Neuss gehör­te auch 2020 zu den 25 Städ­ten und Gemein­den in Nord­rhein-West­fa­len mit der höchs­ten Steu­er­ein­nah­me­kraft je Einwohner.

Sie lag in Neuss bei 1.759 Euro je Ein­woh­ner. Von den Städ­ten mit mehr als 100.000 Ein­woh­nern ist die­ser Wert nur in Düs­sel­dorf, Lever­ku­sen, Köln und Müns­ter im Jahr 2020 höher gewe­sen. Mit 865 Euro je Ein­woh­ner ist die Real­steu­er­auf­brin­gungs­kraft der Gewer­be­steu­er in Neuss so hoch wie in kei­ner ande­ren Stadt oder Gemein­de am Mitt­le­ren Nie­der­rhein. „Das zeigt, wie stark die Neus­ser Wirt­schaft ist und wie viel sie zu den Ein­nah­men der Stadt bei­trägt“, erklärt Jür­gen Stein­metz, Haupt­ge­schäfts­füh­rer der IHK.

„Des­we­gen hät­ten wir auch kein Ver­ständ­nis dafür, wenn die Poli­tik nun an der Steu­er­schrau­be dre­hen und etwa die Grund­steu­er erhö­hen wür­de.“ Eine sol­che Maß­nah­me sieht die Haus­halts­sat­zung zwar nicht vor, wur­de aber bereits in der Öffent­lich­keit diskutiert.

Mit Blick auf die zukünf­ti­ge Finanz­pla­nung der Stadt erscheint es aus IHK-Sicht zudem plau­si­bel, dass das Vor­kri­sen­ni­veau bei der Gewer­be­steu­er erst im Jahr 2024 – wie der­zeit im Haus­halts­plan­ent­wurf aus­ge­wie­sen – erreicht wer­den kann. Dazu kommt: Die Coro­na-Pan­de­mie belas­tet nach wie vor die Neus­ser Wirt­schaft. „Vie­le Betrie­be wer­den auch in die­sem Win­ter durch die pan­de­mie­be­ding­ten Restrik­tio­nen und die Kon­takt­re­du­zie­rung Umsatz­ein­bu­ßen hin­neh­men müs­sen“, erläu­tert IHK-Vize­prä­si­dent Buch­ben­der. „Die Indus­trie und Tei­le des Groß­han­dels berei­ten zudem die Knapp­heit von Roh­stof­fen und gestie­ge­ne Prei­se für Vor­pro­duk­te gro­ße Sorgen.“

Aller­dings ist auch die Pan­de­mie ist kei­ne Erklä­rung für die kri­ti­sche Lage des Neus­ser Haus­halts. Schließ­lich kön­nen die Pan­de­mie-beding­ten Mehr­auf­wen­dun­gen und Min­der­ein­nah­men bilan­zi­ell iso­liert wer­den. Ohne die Mög­lich­keit der bilan­zi­el­len Iso­lie­rung läge das jähr­li­che Minus in den Jah­ren bis 2024 bei 57 Mil­lio­nen (2024) bis 87 Mil­lio­nen (2022) Euro. „Die soge­nann­te Bilanz­hil­fe ist kei­ne Zuwen­dung. Die kumu­lier­ten Beträ­ge müs­sen ent­we­der ein­ma­lig im Jahr 2025 erfolgs­neu­tral gegen das Eigen­ka­pi­tal aus­ge­bucht oder über einen Zeit­raum von bis zu 50 Jah­ren ganz oder in Antei­len bilan­zi­ell abge­schrie­ben wer­den. Der Neus­ser Haus­halt der Zukunft wird so auf jeden Fall erheb­lich belas­tet“, so Schoelen.

Der Finanz­wis­sen­schaft­ler for­dert in sei­nem Gut­ach­ten, dass Neuss jetzt mit einem Auf­wands­kon­so­li­die­rungs­kon­zept gegen­steu­ern sollte.
„Es dro­hen offe­ne Flan­ken“, warnt Schoelen. So steht unter ande­rem auf der einen Sei­te die Ent­wick­lung der Sozi­al­trans­fer­auf­wen­dun­gen, die in ihrer Dyna­mik auch unter dem Ein­druck der Pan­de­mie kurz­fris­tig nicht zu brem­sen sein werden.

Ande­rer­seits besteht bei den nur leicht dyna­mi­sier­ten Per­so­nal­kos­ten die Gefahr, dass die Ansät­ze zu nied­rig bemes­sen sind und nach­ge­steu­ert wer­den muss – dies auch mit Blick auf die Infla­ti­ons­ent­wick­lung und zu erwar­ten­de Tarif­lohn­stei­ge­run­gen. „Das Auf­wands­kon­so­li­die­rungs­kon­zept soll­te dann die Daseins­vor­sor­ge im enge­ren Sin­ne in den Mit­tel­punkt stel­len und das Defi­zit im Ordent­li­chen Ergeb­nis bis 2025 struk­tu­rell redu­zie­ren, im Opti­mum als ers­ten Ziel­wert hal­bie­ren“, erklärt Schoelen.

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