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Klartext.NRW – „Die Ein­füh­rung von Zutritts­be­schrän­kun­gen für Unge­impf­te im gesam­ten Ein­zel­han­del, mit Aus­nah­me von Geschäf­ten des täg­li­chen Bedarfs, seit heu­te (4.12.2021), stellt den Ein­zel­han­del vor kaum lös­ba­re Aufgaben. 

Dies wird für vie­le Betrie­be mit­ten im Weih­nachts­ge­schäft exis­tenz­ge­fähr­den­de Wir­kung haben“, lau­tet das Fazit von Dr. Peter Ach­ten, Haupt­ge­schäfts­füh­rer des Han­dels­ver­ban­des Nord­rhein-West­fa­len zu den Rege­lun­gen der ges­tern vor­ge­stell­ten und seit heu­te in Kraft tre­ten­den Coro­na-Schutz­ver­ord­nung für NRW.

Der Han­del stellt auf­grund erprob­ter Hygie­ne­kon­zep­te und durch­gän­gi­ger Mas­ken­pflicht kei­nen Infek­ti­ons­herd dar. Die Ein­füh­rung der 2G-Regel im Ein­zel­han­del dient damit nicht der unmit­tel­ba­ren Infek­ti­ons­be­kämp­fung, son­dern als Anreiz für bis­lang Unge­impf­te, sich nun­mehr imp­fen zu lassen.

„Wir unter­stüt­zen das Ziel, die Impf­quo­te zu erhö­hen, vor­be­halt­los unter ande­rem auch mit einer eige­nen Impf­kam­pa­gne. Den­noch ver­ur­sacht die 2G-Rege­lung im Ein­zel­han­del einen rie­si­gen Kon­troll­auf­wand und stellt eine zusätz­li­che Belas­tung der Ein­zel­han­dels­be­schäf­tig­ten und Geschäfts­in­ha­ber dar“, so Ach­ten weiter.

Laut Schät­zun­gen des Insti­tuts der Deut­schen Wirt­schaft ver­ur­sacht die Ein­füh­rung der 2G-Regel bun­des­weit im sta­tio­nä­ren Ein­zel­han­del Umsatz­ein­bu­ßen von etwa 5,3 Mil­li­ar­den Euro. Auf NRW ent­fal­len hier­von etwa 1,5 Mil­li­ar­den Euro. Hin­zu kommt der Auf­wand für die Orga­ni­sa­ti­on der Zugangsbeschränkungen.

„Ich gehe davon aus, dass uns die­se Rege­lung noch­mals Schä­den von ca. 2 Mil­li­ar­den Euro beschert. Für die­ses Son­der­op­fer muss der Han­del ent­schä­digt wer­den. Die bis­he­ri­gen Wirt­schafts­hil­fen sind da völ­lig unge­eig­net“, for­dert Achten.

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