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Dor­ma­gen – Auf Grund­la­ge der neu­en Coro­na-Schutz­ver­ord­nung, die seit dem 24. Novem­ber gilt, hat das städ­ti­sche Fried­hofs­amt die Hygie­ne­vor­schrif­ten und Abstands­re­geln bei Bestat­tun­gen ver­schärft. Dies bedeu­tet im Stadt­ge­biet Dor­ma­gen im Einzelnen:

Alle Besu­che­rin­nen und Besu­cher müs­sen wäh­rend einer Bestat­tung min­des­tens eine medi­zi­ni­sche Mas­ke tra­gen. Es wird eine FFP2-Mas­ke emp­foh­len. Dies gilt auch für den Außen­be­reich wie etwa wäh­rend des Trau­er­zu­ges und der Trau­er­fei­er am Grab.

Zudem ist wäh­rend der gesam­ten Bestat­tung ein Sicher­heits­ab­stand von min­des­tens 1,5 Metern ein­zu­hal­ten. Auf Kon­do­lenz­ges­ten wie bei­spiel­wei­se Hän­de­schüt­teln und Umar­mun­gen soll­te mög­lichst ver­zich­tet werden.

Zutritt zur Trau­er­hal­le ist nur geimpf­ten, gene­se­nen und getes­te­ten (nicht älter als 24 Stun­den) Per­so­nen erlaubt. Ein Nach­weis in Ver­bin­dung mit einem gül­ti­gen Licht­bild­aus­weis muss vor­ge­legt werden.

Die Unter­stän­de in Stra­berg, Del­ho­ven und Hacken­broich kön­nen ohne Per­so­nen­zahl­be­gren­zung mit den ent­spre­chen­den Abstands­re­geln genutzt werden.

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