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Rhein-Kreis Neuss – Für alle Besu­che­rin­nen und Besu­cher der Kreis­häu­ser in Gre­ven­broich und Neuss und aller wei­te­ren Dienst­stel­len des Rhein-Krei­ses Neuss gilt ab sofort die 3G-Regelung. 

Das bedeu­tet, dass alle Besu­cher an den Ein­gän­gen zwin­gend einen Nach­weis über einen voll­stän­di­gen Impf­schutz, eine Gene­sung nach einer Coro­na-Infek­ti­on oder ein nega­ti­ves Test­ergeb­nis vor­le­gen müssen.

Der Anti­gen-Schnell­test muss an einer zer­ti­fi­zier­ten Test­stel­le wie z.B. in einem Bür­ger­test­zen­trum durch­ge­führt wor­den sein und darf nicht älter als 24 Stun­den sein. Mög­lich ist auch ein maxi­mal 48 Stun­den alter PCR-Test.

Im Kreis­haus Gre­ven­broich ist der Haupt­ein­gang geöff­net, im Kreis­haus Neuss der Ein­gang Ober­stra­ße, und im Hoch­haus an der Lin­den­stra­ße in Gre­ven­broich ist der Hin­ter­ein­gang pas­sier­bar. Außer­dem muss in allen Gebäu­den eine medi­zi­ni­sche Mas­ke getra­gen werden.

In den Kreis­mu­se­en besteht nach den Vor­schrif­ten der aktu­el­len Coro­naschutz­ver­ord­nung eine 2 G‑Pflicht. Das heißt, alle Besu­cher müs­sen einen Nach­weis über ihren voll­stän­di­gen Impf­schutz oder eine Gene­sung vorlegen.

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