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Dor­ma­gen (ots) Am Frei­tag, 29.10.21, gegen 23:58 Uhr, beab­sich­tig­te eine Strei­fen­wa­gen­be­sat­zung der Poli­zei Dor­ma­gen einen BMW nach einem Ver­kehrs­ver­stoß auf der Bahn­hof­stra­ße anzu­hal­ten und den Fah­rer zu kontrollieren. 

Anstatt die Anhal­te­zei­chen zu beach­ten, beschleu­nig­te der Fah­rer sei­nen PKW und fuhr mit hoher Geschwin­dig­keit über die Net­ter­gas­se auf die K18 in Rich­tung Hacken­broich. Mit einer Geschwin­dig­keit von weit über 140 km/h bei zuläs­si­gen 70 km/h miss­ach­te­te der Fahr­zeug­füh­rer nicht nur wei­ter­hin die Anhal­te­zei­chen der Poli­zei, son­dern auch das Rot­licht zwei­er Lichtzeichenanlagen.

Um den ver­fol­gen­den Strei­fen­wa­gen abzu­schüt­teln, schal­te­te der Fahr­zeug­füh­rer zwi­schen­zeit­lich sogar die Fahr­zeug­be­leuch­tung aus. Nach­dem der Fahr­zeug­füh­rer sich auf dem Park­platz einer Sport­an­la­ge in Hacken­broich fest­ge­fah­ren hat­te, konn­te er durch Poli­zei­be­am­te fest­ge­setzt und kon­trol­liert werden.

Da sich kei­ne Hin­wei­se auf einen Alko­hol- oder Dro­gen­kon­sum bei dem 18-jäh­ri­gen Fahr­zeug­füh­rer erga­ben, liegt der Grund für sei­ne Flucht nach eige­nen Anga­ben in der Angst vor einer Stra­fe nach dem gering­fü­gi­gen Verkehrsverstoß.

Aller­dings kommt ihm sei­ne Flucht nun erheb­lich teu­rer zu ste­hen. Nach Rück­spra­che mit der Staats­an­walt­schaft Düs­sel­dorf wird sein Ver­hal­ten als „ver­bo­te­nes Kraft­fahr­zeug­ren­nen“ bewer­tet. Ein ent­spre­chen­des Straf­ver­fah­ren wur­de eingeleitet.

Zudem ord­ne­te die Staats­an­walt­schaft die Sicher­stel­lung sei­nes Füh­rer­schei­nes und sei­nes Fahr­zeugs an.

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