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Dor­ma­gen – Mit der Ver­fü­gung vom 21. Okto­ber 2021 hat die Bezirks­re­gie­rung Düs­sel­dorf den neu­en Flä­chen­nut­zungs­plan der Stadt Dor­ma­gen genehmigt. 

Ein lan­ger, inten­si­ver Pro­zess, bei dem auch vie­le Bür­ge­rin­nen und Bür­ger mit­ge­wirkt haben, konn­te nach nun­mehr sie­ben Jah­ren erfolg­reich abge­schlos­sen wer­den. Für die nächs­ten Jahr­zehn­te ist die Stadt Dor­ma­gen gut auf­ge­stellt, da mit dem neu­en Flä­chen­nut­zungs­plan die Wei­chen für eine zukunfts­fä­hi­ge Stadt­ent­wick­lung gestellt wer­den konnten.

„Durch die Geneh­mi­gung kön­nen wir nun ver­schie­de­ne Stadt­ent­wick­lungs­pro­jek­te anpa­cken, um den Bedürf­nis­sen der Bür­ge­rin­nen und Bür­ger sowie der Gewer­be­trei­ben­den noch bes­ser gerecht zu wer­den“, sagt Bür­ger­meis­ter Erik Lie­ren­feld. „Dies betrifft nicht zuletzt die drin­gend not­wen­di­ge Neu­aus­wei­sung von Wohn­ge­bie­ten und die damit ver­bun­de­ne Ver­sor­gung mit bezahl­ba­rem Wohn­raum. Auch die Ent­wick­lung des gewerb­li­chen Sek­tors erhält mit dem neu­en Plan ein soli­des Fundament.“

Der neue Flä­chen­nut­zungs­plan ersetzt den bis­he­ri­gen rechts­kräf­ti­gen Flä­chen­nut­zungs­plan, der mit mehr als 40 Jah­ren und mehr als 170 Ände­run­gen den aktu­el­len Anfor­de­run­gen an eine stra­te­gi­sche Stadt­ent­wick­lung nicht mehr entsprach.

„Wir haben seit Beginn des Pro­zes­ses, im Jahr 2014, die Bür­ge­rin­nen und Bür­ger in sechs Werk­stät­ten und Foren sowie drei Betei­li­gungs­ver­fah­ren inten­siv ein­be­zo­gen. Die Poli­tik wur­de regel­mä­ßig in ins­ge­samt elf Vor­la­gen über den Fort­gang des Ver­fah­rens infor­miert und beschloss die jeweils nächs­ten Schrit­te“, erläu­tert Sven Med­zech, Lei­ter der Stadt­pla­nung. „Umso schö­ner ist es, dass die Bezirks­re­gie­rung Düs­sel­dorf neben zwei­er redak­tio­nel­ler Ergän­zun­gen nahe­zu alle neu dar­ge­stell­ten Flä­chen geneh­migt hat.“

Aus­nah­me bil­det die Son­der­bau­flä­che für Einzelhandel/Nahversorger in Rhein­feld, die nicht geneh­migt wur­de. Das Bau­ge­setz­buch regelt in die­sem Fall, dass eine Ergän­zung des neu­en Pla­nes erfor­der­lich ist. Das hier­für not­wen­di­ge Ver­fah­ren soll zeit­nah durch­ge­führt werden.

Für die Bür­ge­rin­nen und Bür­ger lässt sich aus dem Flä­chen­nut­zungs­plan noch kei­ne direk­te Bebau­bar­keit eines Grund­stücks ablei­ten. Hier­zu bedarf es in der Regel eines nach­ge­la­ger­ten Bebauungsplans.

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