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Robert Schilken, Herausgeber
Rommerskirchen – Die von der Bundesregierung ausgegebenen Berechtigungsscheine 2 für FFP2-Masken sind nur noch bis 15. April gültig.
Hierauf weisen die drei Apotheken Rommerskirchen und die Gemeinde hin. Die Masken sind in der Nettesheimer Martinus-Apotheke am Tulpenweg 18 ebenso erhältlich wie in der Marien-Apotheke an der Eckumer Bahnstraße 70 oder in der Punkt-Apotheke im Mariannenpark 12 in Rommerskirchen.
Benötigt wird neben dem Berechtigungsschein 2 nur der Personalausweis sowie der Eigenanteil von zwei Euro für die sechs Schutzmasken.
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