Rhein-Kreis Neuss – Verordnung zum Schutz vor Neuinfizierungen mit dem Coronavirus SARS-CoV‑2 (Corona-Schutzverordnung) – in der ab 12. März 2021 gültigen Fassung.
Zur Fortsetzung der Bekämpfung der SARS-CoV-2-Pandemie und insbesondere zur Gewährleistung ausreichender medizinischer Versorgungskapazitäten werden mit dieser Verordnung Maßnahmen angeordnet, die die Infektionsgefahren wirksam und zielgerichtet begrenzen und Infektionswege nachvollziehbar machen.
- Corona-Schutzverordnung (CoronaSchVO) – gültig seit 12. März 2021
- Aktualisierte Schutzverordnung mit farblich markierten wesentlichen Änderungen (Stand: 11. März 2021)
- Bußgeldkatalog zur Corona-Schutzverordnung (Stand: 22. Februar 2021)
- Handreichung zum Infektions- und Arbeitsschutz bei körpernahen Dienstleistungen
- Sonderseite mit den wichtigsten Erläuterungen zur Corona-Schutzverordnung