Rommerskirchen-Butzheim, Grevenbroich (ots) Quasi sich selbst überführt hat ein 34-jähriger Mann ohne festen Wohnsitz am Dienstag (16.02.). Er versuchte mit dem Verkauf eines Beamers über eine Online-Plattform schnelles Geld zu machen.
Doch er hatte die Rechnung ohne den misstrauischen Kaufinteressenten gemacht. Denn schnell kam der Verdacht auf, dass es sich bei dem vermeintlichen Schnäppchen um Diebesgut handeln könnte. Und so erwartete den Anbieter der mutmaßlichen Hehlerware kein zahlender Kunde, sondern die Polizei am zuvor vereinbarten Übergabeort in Grevenbroich-Elsen.
Anhand der Individualnummer des Beamers ließ sich augenblicklich klären, dass das Gerät am ersten Februarwochenende aus einem Vereinsheim in Rommerskirchen-Butzheim gestohlen worden war. Einbrecher hatten gewaltsam eine rückwärtige Tür geöffnet und sich so Zutritt zu dem Gebäude an der Sebastianusstraße verschafft.
Die Polizei suchte unter anderem mit Pressemitteilung (08.02.2021) nach Zeugen des Vorfalls und nach dem entwendeten Beamer. Dank vorhandener Unterlagen konnte die ermittelnde Kripo den Projektor zur Fahndung ausschreiben, was am Dienstag (16.02.) zur sofortigen und einwandfreien Zuordnung des Beutestücks sowie zur vorläufigen Festnahme des 34-Jährigen führte.
Oft sind Beutestücke aus Diebstählen für immer verloren und die Taten schwer aufzuklären, weil sichergestellte Beweisstücke nicht zweifelsfrei zugeordnet werden können. Das sieht anders auch, wenn Diebesgut anhand der oft vorhandenen Individualnummer zur Fahndung ausgeschrieben wird und wie im vorliegenden Fall einen tatverdächtigen Dieb oder Hehler als solchen überführt.