Neuss – Nach den neuen Beschlüssen der Ministerpräsidentenkonferenz Anfang der Woche hat das Land NRW gestern die Corona-Schutzverordnung angepasst. Darin wird eine Pflicht zum Tragen von medizinischen Masken im ÖPNV festgelegt – ab Montag, 25. Januar.
Als medizinische Masken gelten laut Verordnung sogenannte OP-Masken, Masken des Standards FFP2 oder KN95/N95-Masken. Nicht mehr erlaubt sind dann Alltagsmasken, Schals, Tücher und andere textile Mund-Nasen-Bedeckungen.
Die Rheinbahn bittet ihre Fahrgäste, diese Regelung ab Montag eigenverantwortlich in allen Bussen und Bahnen, an Haltestellen und in U‑Bahnhöfen einzuhalten. Über die geänderten Vorgaben informiert die Rheinbahn die Fahrgäste ab sofort kurzfristig über Durchsagen, Aushänge und die digitalen Informationskanäle. Im Sinne des Gemeinwohls werden alle Kunden aufgefordert, sich an die bald geltenden Regelungen zu halten.
Die Rheinbahn behält sich vor, die Einhaltung weiterhin jederzeit und unangekündigt zu kontrollieren, wie sie das seit Beginn der Maskenpflicht Ende April bereits tut. Auch im verlängerten Lockdown wird die Rheinbahn ihrem öffentlichen Auftrag nachkommen und unter hohen Hygienestandards die Mobilität in der Region sicherstellen.
Seit Beginn der Corona-Pandemie erfüllt die Rheinbahn ihre gesellschaftliche Rolle beim Infektionsschutz in besonderem Maße, etwa durch erhöhte Reinigungsintervalle der Fahrzeuge, Desinfektionsspender, Lüftungskonzepte in den Fahrzeugen, den Einbau von Schutzscheiben in allen Bussen und vieles mehr.