Rhein-Kreis Neuss – Der Corona-Lockdown wurde bundesweit bis zum 14. Februar 2021 verlängert. Die Regeln für Nordrhein-Westfalen in dieser Zeit stehen in der aktualisierten Corona-Schutzverordnung.
So gilt ab 25. Januar 2021 beispielsweise, dass unter anderem bei der Fahrt mit Bus und Bahn sowie beim Einkaufen eine medizinische Maske (sogenannte OP-Maske) zu tragen ist. Alle Neuerungen listet die Änderungsverordnung zur Corona-Schutzverordnung auf.
- Corona-Schutzverordnung (CoronaSchVO) – gültig ab 25. Januar 2021
- Änderungsverordnung zur aktualisierten Corona-Schutzverordnung
- Corona-Schutzverordnung (CoronaSchVO) – gültig bis 24. Januar 2021
- Bußgeldkatalog zur Coronaschutzverordnung – gültig seit 18. Dezember 2020
- Sonderseite mit den wichtigsten Erläuterungen zur Corona-Schutzverordnung
Verordnung zur Regelung von Absonderungen nach dem Infektionsschutzgesetz (Quarantäneverordnung NRW) – in der ab 19. Januar 2021 gültigen Fassung
Die Verordnung zu den Quarantäne-Regelungen in Nordrhein-Westfalen wurde verlängert und leicht überarbeitet. Ziel der Verordnung ist es, die Quarantäne-Bestimmungen zu vereinheitlichen und die Kommunen zu entlasten. Neu geregelt ist, dass auch das positive Ergebnis eines Corona-Schnelltests zum unmittelbaren Antritt der Quarantäne verpflichtet.
- Quarantäneverordnung für Nordrhein-Westfalen – gültig ab 19. Januar 2021
- Sonderseite mit den wichtigsten Erläuterungen zur Quarantäneverordnung