Jüchen – Zur Entlastung der Eltern in der aktuellen Situation wird im laufenden Monat Januar auf die Erhebung von Elternbeiträgen in Kindertageseinrichtungen, der teilweisen Mittagsverpflegung und der Elternbeiträge im offenen Ganztag verzichtet.
Die entsprechenden Dringlichkeitsentscheidungen zur Mittagsverpflegung und Elternbeiträge im offenen Ganztag unterzeichneten gestern Bürgermeister Harald Zillikens und Ratsmitglied Ralf Cremers. Der Haupt‑, Finanz- und Wirtschaftsförderungsschuss wird diese Entscheidungen voraussichtlich in seiner Sitzung am 21. Januar bestätigen.
Im Monat Januar verzichtet die Stadt ganz auf die Erhebung von Elternbeiträgen für die Inanspruchnahme schulischer Gemeinschaftseinrichtungen, auch wenn ein entsprechender Betreuungsanspruch für die Kinder in Anspruch genommen wird. Da die Elternbeiträge für Januar 2021 bereits eingezogen worden sind, werden diese mit dem Monat Februar verrechnet.
Darüber hinaus werden den Eltern, deren Kinder aufgrund der Reduzierung der Betreuungszeiten kein Mittagsessen in Anspruch nehmen, diese auch nicht berechnet. Eltern, deren Kinder eine Mittagsverpflegung in Anspruch genommen haben, sind von dieser Erstattungsregelung ausgenommen. Jedoch wird zunächst allen Eltern der abgebuchte Essensbeitrag für den Monat Januar erstattet.
Nach der Ermittlung der tatsächlichen in Anspruch genommenen Mittagsverpflegung wird die Anzahl der Essen durch die Kita berechnet. Eine Zahlung der Mittagsessensgelder kann dann durch Überweisung auf das Konto der Stadt erfolgen, da eine Abbuchung der Beträge, bzw. eine Barzahlung in den Kitas leider nicht möglich ist.
Der Rhein-Kreis Neuss wird in Absprache mit der Stadt Jüchen ebenfalls für Januar keine Elternbeiträge für Kitas und die Kindertagespflege erheben. Die bereits abgebuchten Beiträge werden mit den Elternbeiträgen im Februar verrechnet, sofern der Kreisjugendhilfeausschuss in seiner Sitzung am 17. Februar seine Zustimmung erteilt.