Dormagen – Mit der ab 11. Januar geltenden Coronaschutzverordnung greifen weitere Maßnahmen zur Eindämmung der Corona-Pandemie. In der Zeit vom 11. Januar bis zunächst 31. Januar ist der Präsenzunterricht an Schulen ausgesetzt.
Alle Schülerinnen und Schüler müssen zuhause am Distanzunterricht teilnehmen. Die bereits geltenden Beschränkungen für Handel und Gastronomie werden um drei Wochen bis 31. Januar verlängert. Zusammenkünfte sind ausschließlich im Kreis der Angehörigen des eigenen Hausstandes und mit maximal einer weiteren Person erlaubt.
Das ändert sich ab Montag in Dormagen:
Schulen: Die Schulpflicht besteht weiterhin. Allerdings sollen alle Schülerinnen und Schüler auf Distanz lernen. Für Kinder der Klassen 1 bis 6 wird es eine Notbetreuung durch schulisches Personal geben, wenn diese von ihren Eltern nicht zuhause betreut werden können. Während dieser Notbetreuung findet kein Unterricht statt, sondern es besteht für diese Kinder die Möglichkeit, die Aufgaben des Distanzunterrichtes zu bearbeiten. Schulbusse werden im Januar nicht fahren.
Kitas: Kindertagesstätten bleiben im Rahmen eines eingeschränkten Pandemiebetriebs weiterhin geöffnet. In den Einrichtungen erfolgt die Betreuung in festen Gruppen, die untereinander nicht in Kontakt treten dürfen. Um die Umsetzung der Hygiene- und Infektionsschutzmaßnahmen zu ermöglichen, werden in den Kitas, mit Ausnahme von Hortgruppen, die individuellen Betreuungszeiten um 10 Stunden reduziert. Die Kita- und OGS-Beiträge werden für Januar erstattet bzw. nicht erhoben.
Kontaktbeschränkungen: Die Kontaktbeschränkungen werden noch einmal verschärft. Zusammenkünfte sind ausschließlich im Kreis der Angehörigen des eigenen Hausstandes und mit maximal einer weiteren Person erlaubt. Zu betreuende Kinder sind von dieser Beschränkung ausgenommen. Sollte der Inzidenzwert des Rhein-Kreises-Neuss über einem Wert von 200 liegen, entscheidet der Kreis in Absprache mit der Landesregierung selbst, welche Maßnahmen getroffen werden.