Klartext.NRW – Das Ministerium für Schule und Bildung teilt mit: Die Sofortausstattungsprogramme des Landes für Schülerinnen und Schüler sowie für Lehrerinnen und Lehrer werden weiter stark nachgefragt.
Die Schulträger in Nordrhein-Westfalen haben bis Ende des Jahres 2020 bereits rund 83 Prozent der zur Verfügung stehenden Fördersumme beantragt und ein großer Teil davon ist bereits bewilligt. Und die Tendenz ist weiter steigend.
Schul- und Bildungsministerin Yvonne Gebauer zeigt sich erfreut über die positive Entwicklung des Fördergeschehens und erklärte: „Es war die richtige Entscheidung, dass die Landesregierung bereits im vergangenen Sommer vorausschauend gehandelt und eine große Ausstattungsoffensive gestartet hat. Bundesweit haben wir damit eine Vorreiterrolle eingenommen. Gemeinsam mit den Kommunen bringen wir das Lernen mit digitalen Medien schnell voran.“
Sofortausstattungsprogramm für Schülerinnen und Schüler: 143 Millionen Euro beantragt
Mit Stand 31. Dezember 2020 haben die Schulträger in Nordrhein-Westfalen Anträge mit einem Gesamtvolumen von rund 143 Millionen Euro gestellt. Das entspricht rund 81 Prozent der Gesamtfördersumme von 178 Millionen Euro. Rund 134 Millionen Euro sind bereits bewilligt.
Bund und Länder hatten sich auf eine Zusatzvereinbarung zum DigitalPakt Schule in Höhe von 500 Millionen Euro verständigt, um Schülerinnen und Schüler mit digitalen Endgeräten auszustatten. Auf das Land Nordrhein-Westfalen entfallen davon rund 105 Millionen Euro. Die Landesregierung hat zusätzlich 55 Millionen Euro bereitgestellt, sodass insgesamt von Land und Bund 160 Millionen Euro bereitstehen. Die Kommunen erbringen einen Eigenanteil von 17,8 Millionen Euro, sodass insgesamt rund 178 Millionen Euro zur Verfügung stehen. Eine individuelle Bedürftigkeitsprüfung ist hierbei nicht vorgesehen. Die schulgebundenen mobilen Endgeräte werden den bedürftigen Schülerinnen und Schülern in Form einer Leihe unentgeltlich von der Schule zur Verfügung gestellt. Das Land hat durch eine Änderung der Förderrichtlinie für die Schulträger die Möglichkeit geschaffen, die Mittel noch bis zum 31. Juli 2021 verausgaben zu können.
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