Klartext.NRW – Verordnung zum Schutz vor Neuinfizierungen mit dem Coronavirus SARS-CoV‑2 (Corona-Schutzverordnung) – in der ab 9. Dezember 2020 gültigen Fassung. (alles pdf)
Die Corona-Schutzverordnung wurde überarbeitet. Neu aufgenommen wurde die Regelung, dass beim Außer-Haus-Verkauf von Speisen und Getränken ein Mindestabstand von 50 Metern zur Verkaufsstelle eingehalten werden muss. Die überarbeitete Verordnung gilt bis zum 20. Dezember 2020.
- Corona-Schutzverordnung (CoronaSchVO) – gültig seit 9. Dezember 2020
- Begründung der Maßnahmen der Corona-Schutzverordnung
- Bußgeldkatalog zur Coronaschutzverordnung – gültig seit 9. Dezember 2020
- Sonderseite mit den wichtigsten Erläuterungen zur Corona-Schutzverordnung
Verordnung zum Schutz vor Neuinfizierungen mit dem Coronavirus SARS-CoV‑2 im Bereich der Betreuungsinfrastruktur (Corona-Betreuungsverordnung) – in der seit 9. Dezember 2020 gültigen Fassung
Die Verordnung zum Schutz von Betreuungseinrichtungen vor dem Coronavirus (CoronaBetrVO) wurde überarbeitet. Die Verordnung enthält Regelungen für Schulen, Kitas und andere Betreuungseinrichtungen und gilt bis zum 20. Dezember 2020.
- Corona-Betreuungsverordnung (CoronaBetrVO) – gültig seit 9. Dezember 2020
- Begründung der Maßnahmen der Corona-Betreuungsverordnung
- Anlage „Notfallbetreuung” zur Corona-Betreuungsverordnung