Kaarst – Die Stadtverwaltung hat den Landesbetrieb Straßenbau um eine erneute lärmtechnische Untersuchung der A52 zwischen Kaarster See und Kaarster Kreuz gebeten. Bisher konnten künftige Grenzwerte, für einige Wohnbereiche auf Kaarster Stadtgebiet, nicht eingehalten werden.
„Seit dem 1. August 2020 gelten bundesweit niedrigere Auslösewerte für eine Lärmsanierung. Übersetzt könnte das bedeuten, dass auch für die vom Autobahnlärm betroffenen Kaarster Wohngebiete, die bisher die Lärmsanierungswerte nicht erreicht haben, künftig Maßnahmen zur Minimierung des Verkehrslärms getroffen werden müssen.“ so Bürgermeisterin Dr. Ulrike Nienhaus.
Ob solche Maßnahmen wie bspw. der Bau einer Lärmschutzwand durchgeführt werden müssen, hängt u.a. von der Art der Bebauung ab und wann die Häuser errichtet worden sind. So müssen etwa bei Wohngebieten künftig statt wie bisher 57 Dezibel nur noch 54 Dezibel in der Nacht überschritten werden.
In einigen Straßenzügen wurden bei einer Untersuchung, bereits im Jahr 2018, Werte oberhalb 54 Dezibel festgestellt.
Daher soll geprüft werden, wie die Vorgaben des Bundesministeriums für Umwelt, Naturschutz und nukleare Sicherheit, in Kaarst, zukünftig umgesetzt werden.