Klartext.NRW – (VBE-NRW) „Die Wiedereinführung der Maskenpflicht im Unterricht ab Stufe 5 ist mehr als nachvollziehbar, allerdings muss die Frage gestellt werden, ob dies bei steigenden Infektionszahlen wirklich die einzige Maßnahme bleiben kann.
Denn nur wer sich in der Schule sicher fühlt, kann lehren oder lernen. Warum die Pflicht nur für Schülerinnen und Schüler ab der Jahrgangsstufe 5 gelten soll, ist fraglich“, erklärt Stefan Behlau, Vorsitzender des VBE NRW, anlässlich des heutigen Presse-Briefings mit Schulministerin Yvonne Gebauer und Kommunalministerin Ina Scharrenbach zum angepassten Schulbetrieb nach den Herbstferien.
„Und es bleibt dabei: Kleinere Lerngruppen wären die beste Maßnahme, um Abstände einzuhalten. Dafür fehlen aber Räume und Personal, hier sind die Versäumnisse der Vergangenheit und Gegenwart überdeutlich. Nach wie vor ist das Abstandhalten in den Klassenräumen nicht mö glich, Maskenpflicht und Stoßlüften sind leider die einzigen Antworten, die die Landesregierung den Schulen auf dringende Fragen gibt.“
Der VBE NRW begrüßt grundsätzlich, dass die Landesregierung auch ein Programm zur Finanzierung von Luftreinigungsgeräten bereitstellt. „Klar ist jedoch, dass die Schulen davon erst in den nächsten Monaten profitieren werden. Nach wie vor sind die Schulleitungen und die Lehrkräfte gefordert, die Lüftung in den Schulen bestmöglich zu organisieren.
Die Situation in den Schulen wird in den nächsten Wochen nicht einfacher werden. Lehrkräfte, Schulleitungen, pädagogisches Personal, Schülerinnen und Schüler sowie die Eltern werden die Anstrengungen nur gemeinsam bewältigen können“, betont Behlau abschließend.