Kaarst – Folgend eine Übersicht der Maßnahmen und Regelungen in der Stadt Kaarst, die als Teil des Rhein-Kreises auch von den verschärften Einschränkungen auf Basis der Corona-Schutzverordnung betroffen ist.
Besonders öffentlichkeitswirksam: Das Kaarster Kabarettprogramm wird bis zum Jahresende gestoppt. Die Beschränkung auf maximal 100 Zuschauer macht es bei den bereits ausverkauften Veranstaltungen nicht mehr möglich, die Besucher mit entsprechendem Abstand zu platzieren.
„Das ist eine ganz bittere Entscheidung für die Künstler, für unsere Kabarettkunden, aber auch für die Stadt als Veranstalter. Die Sicherheit und die Gesundheit unserer Gäste hat jedoch oberste Priorität. Wir müssen alles dafür tun, die Zahl der Neuinfektionen in den Griff zu bekommen. Erst dann ist eine Rückkehr zur Normalität und damit auch zu unserem Kabarettprogramm möglich“, sagt Bürgermeisterin Dr. Ulrike Nienhaus.
Im Rhein-Kreis Neuss ist der Inzidenz-Wert für Neu-Infektionen mit dem Coronavirus binnen sieben Tagen auf mehr als 50 angestiegen. Es gelten folgende zusätzlichen Einschränkungen:
- Bei Veranstaltungen sind mit Ausnahme eines gesondert genehmigten Hygienekonzeptes innen und außen maximal 100 Personen zulässig.
- Die Gastronomie muss zwischen 23 Uhr und 6 Uhr schließen. In dieser Zeit darf auch kein Alkohol verkauft werden.
- An Festen aus herausragendem Anlass außerhalb einer Wohnung dürfen höchstens zehn Personen teilnehmen.
Öffentlich dürfen sich außerhalb von Familien und Personen zweier Hausstände nur noch Gruppen von höchstens fünf Personen treffen.
Kultur und Brauchtum
- Das Kaarster Kabarettprogramm wird bis zum Jahresende gestoppt. Gleiches gilt auch für das Kinderprogramm „Fetziges für Kids”. Das Kinoprogramm wird fortgesetzt.
- Abo-Kunden des 3k*-Programms erhalten Gutscheine für künftige Veranstaltungen. Einzelkarten-Inhabern wird über den jeweiligen Ticketanbieter (z.B. Reservix) der Preis erstattet.
- Für Rückfragen wenden Sie sich bitte an das Kulturbüro Tel.: 02131 987 383 oder per Mail an kabarett@kaarst.de.
- Das Hoppeditz-Erwachen am 11.11. fällt aus.
Sport
- Die Spiele der Kaarster Bundesligisten der DJK Holzbüttgen (Tischtennis und Floorball) sowie Crash Eagles Kaarst (Skaterhockey) finden bis
auf weiteres ohne Zuschauer statt. - Darüber hinaus gilt Maskenpflicht auch am Sitzplatz für Zuschauer sowohl in Hallen als auch im Außenbereich.
- Alle darüber hinaus bereits abgstimmten Hygienekonzepte gelten weiterhin.Damit bleibt auch Kontaktsport in den Hallen möglich. Das Hallenbad hat weiterhin geöffnet.
Hochzeiten und Beerdigungen
HEIRATEN
Zusätzlich zum Brautpaar und dem Standesbeamten dürfen sieben weitere Personen an der Trauung im Kaarster Standesamt teilnehmen. Eine Hochzeitsfeier im öffentlichen Raum (z.B. Gaststätten oder Hotels) darf mit maximal 10 Personen stattfinden.
BEERDIGUNGEN
Bei Beerdigungen gilt aufgrund der besonderen Situation keine feste Personenobergrenze. Es besteht jedoch eine Maskenpflicht. Für nahe Angehörige gibt es bei Beerdigungen eine Ausnahme von der Abstandspflicht.
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