[+Premium] Rhein-Kreis Neuss – Mit dem Eintritt in die Gefährdungsstufe 2 werden einige, verschärfte Maßnahmen wirksam. Es besteht eine erweiterte Pflicht im öffentlichen Außenbereichen eine Mund-Nase-Bedeckung zu tragen. Ferner beträgt die zulässige Gruppengröße, im öffentlichen Raum, höchstens fünf Personen.
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