Klartext.NRW – Die Corona-Schutzverordnung (CoronaSchVO) wurde aktualisiert. Die neue Version enthält insbesondere Regelungen zu regionalen Anpassungen an das Infektionsgeschehen, wenn die so genannte Sieben-Tage-Inzidenz über einem Wert von 35 oder 50 liegt.
Die Neuerungen sind gut in der Änderungsverordnung zur CoronaSchVO zu erkennen.
- Corona-Schutzverordnung (CoronaSchVO) – gültig ab 14. Oktober 2020
- Änderungsverordnung zur aktuellen Corona-Schutzverordnung
- Bußgeldkatalog zur Coronaschutzverordnung – gültig ab 14. Oktober 2020