Kaarst – Erneut gab es problematische Umstände bei den Wahlen in Kaarst. Nach vorliegenden Informationen konnten Wähler Ihre Stimme nicht abgeben oder erhielten im Vorfeld keine Unterlagen. Ist die Wahl korrekt verlaufen?
Nach jetzigem Kenntnisstand gab es im Wahlbezirk 1 ein Problem bei der Zustellung. Die Unterlagen waren rechtzeitig in den Versand gegangen. Mehrheitlich wurden auch aus dem Wahlbezirk I die Wahlbriefe zurückgesandt. Teile der Antragsteller, die keine Unterlagen erhielten, haben rechtzeitig neue Unterlagen beantragt und erhalten.
Nach einer ersten Einschätzung haben rund 170 Antragsteller ihre Stimme nicht abgegeben oder nicht abgeben können. So wurden Wahlberechtigte, die als Briefwähler verzeichnet waren, in den Wahllokalen abgewiesen.
Die Begründung der Wahlleiterin Dr. Ulrike Nienhaus (CDU): Verlust bzw das Ausbleiben der Wahlunterlagen muss bis zur gesetzlichen Frist am Samstag, 26. September 2020, 12 Uhr, mit einer eidesstattlichen Versicherung, angezeigt werden. Laut Paragraph 20, Absatz 9 der Kommunalwahlordnung ist ein Ersatz der Wahlunterlagen nur bis zur oben genannten Frist möglich.
Die Rechtssicherheit des Kommunalwahlergebnisses ist nach Auffassung der Kaarster Wahlleitung gegeben. Dennoch ist bei einem vorläufigen Endergebnis mit nur wenigen Stimmen Differenz zwischen den Kandidaten nicht auszuschließen, dass Einspruch eingelegt wird.
„Deshalb werden wir in den kommenden Tagen unabhängig vom Ergebnis die Vorkommnisse sehr genau und transparent aufarbeiten. Das Wahlrecht ist ein hohes Gut und jede nicht abgegebene Stimme ist ein Verlust für unsere kommunale Demokratie und trübt das Vertrauen in unsere Bürokratie.
Sollten seitens der Stadtverwaltung Fehler gemacht worden sein, werden wir diese benennen. Sollten die Fehler ausschließlich beim beauftragten Zusteller, der Deutschen Post, zu verorten sein, werden wir auch dies klar zum Ausdruck bringen“, sagt Wahlleiterin Dr. Ulrike Nienhaus.