Korschenbroich – Bei der Landratswahl im Rhein-Kreis Neuss ist nach dem Ergebnis vom 13. September eine Stichwahl nötig. Sie findet am kommenden Sonntag (27. September) statt.
Hier alle wichtigen Fakten für Korschenbroicher Wählerinnen und Wähler: Amtsinhaber Hans-Jürgen Petrauschke blieb mit 49,7 knapp unter der erforderlichen 50-Prozent-Marke. Andreas Behncke, Landratskandidat der SPD, erreichte 25,1 Prozent der Stimmen und tritt damit am 27. September bei der Stichwahl gegen Petrauschke an.
Die Wähler werden über die Stichwahl nicht gesondert mit einer neuen Wahlbenachrichtigung informiert. Die bereits zur Hauptwahl ausgegebenen Wahlbenachrichtigen haben auch bei der Stichwahl ihre Gültigkeit.
Wer seine Wahlbenachrichtigung nicht mehr besitzt, kann sich im Wahllokal durch seinen Personalausweis legitimieren. Die Stimmabgabe erfolgt in demselben Wahllokal wie bei der Wahl am 13. September. Die Wahllokale haben am Sonntag, dem 27. September von 8 bis 18 Uhr geöffnet.
Wahlberechtigte können ihre Stimme per Briefwahl abgeben, wenn sie auf den Gang zum Wahllokal verzichten möchten oder am Wahlsonntag verhindert sind. Wer dies bereits vor der Wahl am 13. September beantragt hatte, bekommt auch für den 27. September die Wahlunterlagen zugestellt. Im Wahllokal können die Betreffenden am Sonntag nicht wählen, weil sie dort für die Stimmabgabe gesperrt sind.
Wer sich jetzt neu für die Briefwahl entscheidet, kann diese bis zum 25. September 2020, 18 Uhr beantragen. Nicht zugegangene Briefwahlunterlagen können bis zum Samstag vor der Wahl (26.9.) 12 Uhr ersetzt werden, dazu melden Sie sich bitte im Bürgerbüro an der Sebastianusstraße 1.