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Robert Schilken, Herausgeber
Neuss – Bei der Kommunalwahl am Sonntag, 13. September 2020, sind die Wählerinnen und Wähler laut Verordnung des Landes Nordrhein-Westfalen in den Wahllokalen verpflichtet, eine Mund-Nasen-Bedeckung zu tragen.
Die Stadtverwaltung Neuss empfiehlt außerdem, einen eigenen Stift zur Stimmabgabe zu nutzen, um das Risiko einer Infektion mit Covid-19 zu verringern.
Für alle, die keinen eigenen Stift mitbringen, liegen natürlich wie sonst auch Stifte in den Wahlkabinen bereit. Diese werden regelmäßig von den Mitgliedern des Wahlvorstandes gereinigt.
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