Meerbusch – Wenn am kommenden Sonntag, 13. September, mehr als 45.000 Meerbuscherinnen und Meerbuscher zur Kommunalwahl aufgerufen sind, sorgen 240 ehrenamtliche Wahlhelferinnen und Wahlhelfer für einen reibungslosen Ablauf.
Aktuell werden die Ausstattungen der einzelnen Wahllokale, wie Wahlurnen, Sichtschutz für die Wahlkabinen, Hygieneartikel, Wählerverzeichnisse und die jeweiligen Stimmzettel zusammengestellt. Zudem erfolgt eine Schulung der Wahlvorstände.
In diesem Jahr haben, bedingt auch durch die Corona-Pandemie, viele wahlberechtigte ihre Kreuzchen bereits gemacht- per Briefwahl. „Die rund 12.700 Briefwahlunterlagen haben wir für den Wahlsonntag nach Stimmbezirken vorsortiert. Ausgezählt werden diese, genau wie die Stimmzettel, die in den einzelnen Wahllokalen ausgefüllt werden, aber erst am Wahltag ab 18 Uhr“, so Holger Reith, Leiter des Meerbuscher Wahlamtes.
In den Wahllokalen gelten in diesem Jahr besondere Hygiene- und Abstandsregelungen. So ist die Personenzahl in den Wahllokalen begrenzt, weshalb es zu längeren Wartezeiten kommen kann. Das Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes ist verpflichtend, auch die Wahlhelfer tragen diesen, beziehungsweise Visiere. Zudem sollte der eigene Kugelschreiber für das Ausfüllen der Stimmzettel mitgebracht werden.
Was sonst zu beachten ist, hat die Stadtverwaltung zusammengefasst:
Wann wird gewählt?
Gewählt wird am Sonntag, 13. September 2020 in der Zeit zwischen 8 und 18 Uhr. Sollte es zu einer Stichwahl kommen, wird zusätzlich am Sonntag, 27. September 2020, ebenfalls in der Zeit zwischen 8 und 18 Uhr gewählt.
Was wird gewählt?
Bei den Kommunalwahlen 2020 werden in Meerbusch neben dem Stadtrat und dem Bürgermeister auch der Landrat des Rhein-Kreis Neuss sowie der Kreistag gewählt.
Menschen mit ausländischen Wurzeln können darüber hinaus den Integrationsrat wählen.
Da Bürgermeisterin Angelika Mielke-Westerlage nicht erneut antritt, wird es in Meerbusch in jedem Fall einen neuen Bürgermeister geben. Insgesamt sechs Kandidaten stellen sich für das Amt zur Wahl.
Falls keiner der Bürgermeister- und/oder Landratskandidaten die absolute Mehrheit erreicht, käme es zwischen den beiden Kandidaten mit den meisten Stimmen am 27. September zur Stichwahl.