Neuss – Wahlberechtigte können vom 13.08.2020 bis 11.09.2020 persönlich die Briefwahlunterlagen im Wahlamt der Stadt Neuss beantragen und dort auch sofort wählen. Jede/r Wahlberechtigte erhält nur ihre/seine persönlichen Unterlagen.
Nach vorliegenden Informationen sollen bei einigen Briefwählern bisher keine Unterlagen eingetroffen sein. Dies, obwohl die Beantragung schon vor 14 Tagen erfolgte. Eine Möglichkeit zur Stimmabgabe bei der Kommunalwahl 2020 besteht dennoch.
Hierzu findet sich auf der Internetseite der Stadt: „Verlorene Wahlscheine werden nicht ersetzt. Nur wenn glaubhaft versichert, dass der beantragte Wahlschein nicht zugegangen ist, kann bis 12.09.2020, 12.00 Uhr, ein neuer Wahlschein beantragen.”
Stadt Neuss
Wahlamt
Rathaus Rundbau, Eingang drei (Passage)
Markt 2
41460 Neuss
E‑Mail: wahlamt@stadt.neuss.de
Telefon: 02131 – 90 3291
Öffnungszeiten:
Montags bis Mittwochs von 8 bis 16 Uhr,
Donnerstags von 10 bis 18 Uhr.
Sonderzeiten vor der Wahl:
Am 11. September (Fr.) von 8 bis 18 Uhr und am 12. September (Sa.) von 8.30 bis 12 Uhr.