Klartext.NRW – Das Ministerium für Kinder, Familie, Flüchtlinge und Integration teilt mit: Nordrhein-Westfalen setzt seinen stufenweisen, verantwortungsvollen Kurs in der Kindertagesbetreuung fort.
Ab dem 17. August erfolgt die Rückkehr in den Regelbetrieb in der Kindertagesbetreuung unter den Bedingungen der Pandemie. Alle Kinder können dann – unter ständiger Berücksichtigung des Infektionsgeschehens, der Bedürfnisse der Kinder, der Interessen der Beschäftigten und der Belange der Familien – ihre Kindertageseinrichtung oder Kindertagespflege wieder im vertraglich vereinbarten Umfang besuchen. Für den Kita-Alltag bedeutet das vor allem, dass bewährte pädagogische Konzepte wieder umgesetzt werden können.
Grundsätzlich ist klar: Je nach Entwicklung des Infektionsgeschehens, Empfehlungen des RKI oder weiteren wissenschaftlichen und empirischen Erkenntnissen kann es aber auch immer zu erneuten Einschränkungen kommen. Auch landesweite Regelungen können derzeit nicht ausgeschlossen werden.
Dieser weitere Öffnungsschritt ist im Vorfeld mit Trägern und Kommunen, Gewerkschaften, Kinderärztinnen und ‑ärzten beraten worden. Wissenschaftliche Ergebnisse wurden dabei ebenso berücksichtigt wie die Erfahrungen aus dem eingeschränkten Regelbetrieb. In enger Absprache mit den Trägern und Kommunen hat das Ministerium sich darauf verständigt, nicht unmittelbar mit dem Ende der Sommerferien den Regelbetrieb aufzunehmen, sondern am 17. August zu starten.
Familienminister Joachim Stamp: „Die Landesregierung ist damit dem Wunsch der Träger und Kommunen nachgekommen, damit allen Einrichtungen, auch denen, die ihre Ferienschließzeiten in der zweiten Schulferienhälfte haben, genug Vorbereitungszeit für den Übergang in den Regelbetrieb eingeräumt wird.“
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