Klartext.NRW – Verordnung zum Schutz vor Neuinfizierungen mit dem Coronavirus SARS-CoV‑2 (CoronaSchVo) – in der ab 15. Juli 2020 gültigen Fassung.
In der neuen Coronaschutzverordnung wurde die Personengrenze für Veranstaltungen erhöht. Insbesondere Hochzeiten können bei einer Sicherstellung der Kontaktnachverfolgung der Teilnehmenden nun mit bis zu 150 Personen gefeiert werden. Für viele andere Veranstaltungen wurde die zulässige Zuschauerzahl von 100 auf 300 erhöht.
Die Regelungen gelten bis zum 11. August 2020. Die Hinweise zu den „Hygiene- und Infektionsschutzstandards” wurden ebenfalls überarbeitet.
- Coronaschutzverordnung (CoronaSchVO), gültig ab 15. Juli 2020
- Anlage „Hygiene- und Infektionsschutzstandards” zur CoronaSchVO, gültig ab 15 Juli 2020
- Bußgeldkatalog im Zusammenhang mit der CoronaSchVO, gültig seit 2. Juli 2020
Verordnung zum Schutz vor Neuinfizierungen mit dem Coronavirus SARS-CoV‑2 in Bezug auf Ein- und Rückreisende (Coronaeinreiseverordnung) – in der seit 18. Juli 2020 gültigen Fassung
Die Coronaeinreiseverordnung wurde überarbeitet. Durch die Aktualisierung wird klargestellt, dass auch Einreisende aus Risikogebieten, die „zur Ablegung oder Vorbereitung von ausbildungs- und studienbezogenen Prüfungen” nach Nordrhein-Westfalen gekommen sind, von einer Quarantänepflicht befreit sind. Die neue Verordnung gilt seit dem 18. Juli 2020 und tritt mit Ablauf des 11. August 2020 außer Kraft.
- Coronaeinreiseverordnung (CoronaEinrVO), gültig seit 18. Juli 2020
- Änderungsverordnung zur aktuellen Coronaeinreiseverordnung
Verordnung zum Schutz vor Neuinfizierungen mit dem Coronavirus im Bereich der Betreuungsinfrastruktur (CoronaBetrVO) – in der ab 15. Juli 2020 gültigen Fassung
Die Verordnung zum Schutz von Betreuungseinrichtungen wurde überarbeitet. Sie gilt ab dem 15. Juli 2020 und tritt mit Ablauf des 11. August 2020 außer Kraft.
Zehnte Verordnung zur Änderung von Rechtsverordnungen zum Schutz vor dem Coronavirus SARS-CoV‑2 vom 12. Juli 2020
Die Verordnung erläutert die jeweiligen Änderungen in der Coronaschutzverordnung, der Coronabetreuungsverordnung und der Einreiseversordnung, die durch den Beschluss des Kabinetts am 12. Juli 2020 durchgeführt wurden. Die Änderungen gelten jeweils ab dem 15. Juli 2020.