Klartext.NRW – Die Landesregierung teilt mit: Ab Samstag, 20. Juni 2020, treten in Nordrhein-Westfalen weitere Anpassungen der Corona-Schutzmaßnahmen in Kraft.
Verordnung zum Schutz vor Neuinfizierungen mit dem Coronavirus SARS-CoV‑2 (CoronaSchVo) – in der ab 20. Juni 2020 gültigen Fassung.
Die Coronaschutzverordnung wurde aktualisiert. Die Änderungen werden in der Zweiten Änderungsverordnung erläutert.
Coronaschutzverordnung ab 20.06.2020 (pdf)
Zweite Änderungsverordnung zur Coronaschutzverordnung vom 19. Juni 2020 (pdf)
Anlage „Hygiene- und Infektionsschutzstandards“ zur Coronaschutzverordnung ab 16.06.2020 (pdf)
Verordnung zum Schutz vor Neuinfizierungen mit dem Coronavirus im Bereich der Betreuungsinfrastruktur (CoronaBetrVO) – in der ab 16. Juni 2020 gültigen Fassung
Die Betreuungsverordnung wurde redaktionell überarbeitet. Sie gilt ab dem 16. Juni 2020.
Coronabetreuungsverordnung (CoronaBetrVO), gültig ab 16. Juni 2020 (pdf)
Achte Mantelverordnung zur Änderung von Rechtsverordnungen zum Schutz vor dem Coronavirus SARS-CoV‑2 vom 15. Juni 2020
In der Mantelverordnung werden alle Änderungen und Aktualisierungen erläutert, die ab am 15. Juni 2020 in den oben genannten Verordnungen umgesetzt werden.
Achte Mantelverordnung zur Änderung von Rechtsverordnungen, vom 15. Juni 2020 (pdf)
Weitere Informationen finden Sie hier, auf der Seite des NRW Gesundheitsministeriums.