Jüchen – Ab dem kommenden Montag treten weitere Änderungen in der Corona-Krise in Kraft. Überraschend hat die Landesregierung am gestrigen Feiertag weitere Lockerungen beschlossen.
Wieder zulässig sind ab dem 15.05. wieder Jahrmärkte, Trödelmärkte und Spezialmärkte. Auch Kontaktsport ist im Freien wieder für Gruppen bis 30 Personen zulässig. Darüber hinaus dürfen innerhalb von Gebäuden Gruppen bis 10 Personen, Verwandte in gerader Linie oder Angehörige von zwei Haushalten ebenfalls Kontaktsport betreiben.
Veranstaltungen mit bis zu 100 Personen sind unter Auflagen ebenfalls wieder erlaubt. Veranstaltungen mit mehr als 100 Personen bedürfen eines besonderen Hygiene- und Infektionsschutzkonzeptes. Bei Veranstaltungen mit festen Sitzplätzen kann bei Erstellung von Sitzplänen und Sicherstellung der Rückverfolgung der Teilnehmer die Abstandsregelung von 1,5 Meter entfallen. Weiterhin untersagt bleiben allerdings große Festveranstaltungen, wie z.B. Volks,- und Stadtfeste, sowie Musikfestivals und Sportfeste.
Private Feste aus besonderen Anlässen, z.B. Hochzeiten, Taufen, Jubiläen sind mit bis zu 50 Teilnehmern zulässig. Ebenfalls dürften Erlebnis- und Spaßbäder, Saunen und Bars ihren Betrieb wiederaufnehmen.
Die Maskenpflicht wurde für bestimmte Einrichtungen mit Publikums- und Kundenverkehr wurde bis zum 01.07.2020 verlängert. Ausgenommen hiervon sind weiterhin Kinder im Vorschulalter und aus medizinischen Gründen.
Damit stehen alle städtischen Einrichtungen, wie z.B. Bürgerhäuser und Grillhütten ab dem 15.06. unter Beachtung der Auflagen der Coronaschutzverordnung wieder zur Verfügung. Ebenfalls ist das Gillen auf öffentlichen Plätzen oder Anlagen wieder möglich.