Jüchen – In der vergangen Woche wurde bereits darüber berichtet, dass der Bundesgesetzgeber mit Wirkung zum 28.04.2020 eine neue Gebührenordnung für Ordnungswidrigkeiten bei Parkverstößen zu den Bestimmungen der Straßenverkehrsordnung beschlossen hat.
Aus diesem Anlass macht die Verwaltung darauf aufmerksam, dass sich z.B. insbesondere im Bereich des Parkens und Haltens einige Änderungen ergeben haben:
- Parken an einer unübersichtlichen Stelle: 35 Euro (bisher 15 Euro)
- Parken in einer Feuerwehrzufahrt: 55 Euro (bisher 35 Euro)
- Parken auf einem Behindertenparkplatz: 55 Euro (bisher 35 Euro)
- Parken auf Geh- oder Radwegen: 55 Euro (bisher 20 Euro)
- Parken in zweiter Reihe mit Behinderung: 80 Euro plus ein Punkt (bisher 25 Euro)
- Halten in zweiter Reihe: 55 Euro (bisher 15 Euro)
- Verursachen von unnötigem Lärm oder Abgasbelästigung (zum Beispiel Auto im Winter warmlaufen lassen): 80 Euro (bisher 10 Euro)
Auch der Rechts- und Sozialausschuss der Stadt Jüchen hat sich in seiner Sitzung am 03.02.2020 mit der Einhaltung der Straßenverkehrsordnung in Bezug auf das nicht zulässige Geh-/Radwegparken im Stadtgebiet beschäftigt und die Verwaltung beauftragt, Verstöße verstärkt zu ahnden.
Die Verwaltung appelliert deshalb an die Verkehrsteilnehmer, ihr Fahrzeug ordnungsgemäß, den gesetzlichen Bestimmungen entsprechend zu Parken, um eine Ahndung zu vermeiden.