Dormagen – Ab kommendem Montag den 27. April besteht die Pflicht beim Einkaufen und im ÖPNV eine Mund-Nase-Bedeckung zu tragen.
Jetzt hat das Land NRW auch die Coronaschutzverordnung darauf hin angepasst und diese Ankündigung geregelt. Für Unternehmen maßgeblich sind u.a. folgende Ergänzungen:
§12a Persönliche Verhaltenspflichten, Abstandsgebot, Mund-Nase-Bedeckung
(2) Beschäftigte und Kunden sind zum Tragen einer Mund-Nase-Bedeckung im Sinne von Absatz 1 Satz 3 verpflichtet
in Verkaufsstellen und Handelsgeschäften im Sinne von § 5, auf Wochenmärkten, bei der Abholung von Speisen und Getränken innerhalb von gastronomischen Einrichtungen nach § 9 sowie auf sämtlichen Allgemeinflächen von Einkaufszentren, „Shopping Malls“, „Factory Outlets“ und vergleichbaren Einrichtungen im Sinne von § 10,
in sämtlichen Verkaufs- und Ausstellungsräumen von Handwerkern und Dienstleistern sowie bei der Erbringung und Inanspruchnahme von Handwerks- und Dienstleistungen, die ohne Einhaltung eines Sicherheitsabstands von 1,5 m zum Kunden erbracht werden (§ 7 Absatz 3 Satz 2) außer beim Führen eines Fahrzeugs im Straßenverkehr,
in Arztpraxen und ähnlichen Einrichtungen des Gesundheitswesens,
bei der Nutzung von Beförderungsleistungen des Personenverkehrs sowie seiner Einrichtungen.
Dies gilt nicht für Kinder bis zum Schuleintritt und Personen, die aus medizinischen Gründen keine Mund-Nase-Bedeckung tragen können. Die Verpflichtung nach Satz 1 kann für Beschäftigte durch gleich wirksame Schutzmaßnahmen (Abtrennung durch Glas, Plexiglas o.ä.) ersetzt werden.
Diese Regelung tritt am Montag den 27. April 2020 in Kraft und gilt bis zum 3. Mai 2020.
Info-Webseite zur Beschaffung von Alltags- und Schutzmasken
Die Stadtverwaltung und die SWD erreichen aus vielen verschiedenen Richtungen Nachfragen zur Beschaffung von Mund-Nase-Bedeckungen (Alltagsmasken) und zertifizierten Schutzmasken. Um die Suche nach Bezugsquellen vor dem Hintergrund der Maskenpflicht besonders auch für Gewerbetreibende zu erleichtern, werden wir nach dem Beispiel von #dormagenliefert am Montag den 27. April 2020 auf unserer Webseite alle Unternehmen aus Dormagen auflisten, die Masken verkaufen.
Wenn Ihr Unternehmen Masken anbietet und Sie dort auch gelistet werden möchten, schicken Sie uns eine E‑Mail an
wirtschaft@stadt-dormagen.de
mit folgenden Informationen:
- Art der angebotenen Schutzmaske(n)?
- Für gewerbliche und/oder Privatpersonen?
- Webseite oder Kontaktdaten