Dormagen – Kindertagesstätten und die OGS sind wegen der Corona-Pandemie seit dem 16. März geschlossen. Die weiterführenden Schulen öffnen ab Donnerstag, 23. April, nur teilweise.
Deshalb wird das eigentlich für Ende April zu zahlende Mittagessensentgelt für alle städtischen Einrichtungen, die der Dormagener Sozialdienst gGmbH und die OGS-Angebote, die den Einzug der Mittagessensentgelte der Stadt übertragen haben, vorerst nicht eingezogen. Bei allen weiteren Einrichtungen entscheidet der Träger selbst, ob ein Essensentgelt gezahlt werden muss.
Wer die Beiträge abbuchen lässt, braucht nichts Weiteres zu unternehmen. Selbstzahler brauchen Ende April nichts zu überweisen. Bei Zahlung per Dauerauftrag sollte dieser für einen Monat ausgesetzt werden. Sollten bereits Zahlungen für April erfolgt sein oder die Abbuchung aus technischen Gründen nicht gestoppt werden können, wird dies zu einem späteren Zeitpunkt verrechnet.
„Bezüglich der Frage, wie es mit den Elternbeiträgen für den Monat Mai 2020 aussehen wird, können wir noch keine abschließende Aussage treffen. Auch hier gibt es wieder – wie beim letzten Mal – Gespräche zwischen den Kommunen und dem Land NRW“, erläutert Robert Krumbein, Erster Beigeordneter.
„Die Entscheidung durch die Landesebene kann letztlich nur getroffen werden, wenn klar ist, wie viele Kinder tatsächlich in einer Betreuung sind. Möglich wäre es, dass dann die Beiträge nur für die Kinder, die in einer Notbetreuung sind, erhoben werden.“