Jüchen – Ab dem 22. November werden die Ablesekarten zur Feststellung des Frischwasserverbrauchs durch die Kreiswerke Grevenbroich zugestellt.
Die Stadtverwaltung Jüchen bittet darum, die Mitteilung über den Frischwasserverbrauch spätestens bis zum 6. Dezember vorzunehmen. Der Zählerstand kann auch online unter www.kw-gv.de/zaehlerstandsmeldung mitgeteilt werden.
Um sicherzustellen, dass der gemeldete Verbrauch auch bei der Abrechnung der Schmutzwassergebühren im Rahmen der Jahresveranlagung der Grundbesitzabgaben Berücksichtigung findet, wird gebeten den Verbrauch termingerecht mitzuteilen.
Ansonsten kann eine Korrektur der Schmutzwassergebühr auf Basis des tatsächlichen Verbrauchs 2019 erst im Laufe des II. Quartals 2020 erfolgen.
Die Stadtverwaltung bittet des Weiteren darum, auch die Mitteilung der Zwischenzähler zeitnah dem Steueramt mitzuteilen. Ein entsprechender
Vordruck kann der Homepage der Stadt Jüchen unter www.juechen.de (Rathaus/Formulare/Abwasser/jährliche Mitteilung Zwischenzählerstand) entnommen werden.
Berücksichtigt werden können hierbei nur Zwischenzähler, die vorher durch den Abwasserbetreiber der Stadt abgenommen wurden.