Kaarst – Die Fluglärmkommission beim Flughafen Düsseldorf hat am 26. November 2018 den Beschluss gefasst, für Starts wieder das Startverfahren NADP1 „mit empfehlendem Charakter” in die Luftfahrthandbücher der Piloten aufzunehmen.
Bei dem Verfahren setzen die Piloten in erster Linie auf schnellen Höhengewinn ihrer Maschinen, die Lärmbelastung der Ortschaften unter den Abfluglinien ist entsprechend geringer.
Dazu erklärt der Vorsitzende des Vereins „Kaarster gegen Fluglärm e.V.“, Werner Kindsmüller: „Unser Ziel ist, den Fluglärm insgesamt für die Region Düsseldorf zu reduzieren, insbesondere durch den Schutz der Nachtstunden. Eine Änderung des Startverfahrens kann aber dazu beitragen, dass die Lärmbelastung der Menschen durch Starts auch in Kaarst reduziert wird. Deshalb begrüßen wir diese Entscheidung und hoffen darauf, dass Fluggesellschaften die Empfehlung der Fluglärmkommission übernehmen.“
2014 wurde das sog. Flachstartverfahren (NADP 2) eingeführt. Dieses habe zu einer Mehrbelastungen der Bürger mit Lärm auch in Kaarst geführt, so Kindsmüller.