Kaarst – Nach einem Artikel in der lokalen Tageszeitung wendet sich die Bürgerinitiative „Kein Doppelkonverter in Kaarst und Neuss“, in einem Schreiben von Prof. Dr. Jochen Thiel, mit einem „offenen Brief” an Staatssekretär Christoph Dammermann, Ministerium für Wirtschaft des Landes NRW.
Zitat:
Prof. Dr. Jochen Thiel
Rechtsanwalt
Kaarst, 8. Juni 2018
Offener Brief
Herrn
Staatssekretär Christoph Dammermann
Ministerium für Wirtschaft des Landes NRW
Berger Allee 25
40213 Düsseldorf
Regionalrat soll Konverterstandort ermöglichen
Ihr Schreiben an Landrat Hans Jürgen Petrauschke (NGZ v. 8. 6. 2018)
Sehr geehrter Herr Staatssekretär,
Anfang des Jahres haben Sie den Runden Tisch im Landtag zum Thema „Standort des Doppelkonverters“ geleitet. Dort ist Amprion aufgegeben worden bis zum dritten Quartal dieses Jahres darzulegen, wo die Trasse verläuft sowie alternative Standorte für den Konverter aufzeigen, beziehungsweise die Standortwahl rechtssicher zu begründen, die Forderung, die Kiesabbaubindung für die Dreiecksfläche aufzuheben, ist von einzelnen Teilnehmern angesprochen, nicht aber vom Runden Tisch an den Regionalrat herangetragen worden.
Ich verstehe deshalb nicht, dass Sie als neutraler Leiter der damaligen Veranstaltung sich jetzt ausdrücklich für die Aufhebung der Kiesabbau-Bindung einsetzen, so dass Sie die NGZ mit den Worten zitieren kann: „Im Runden Tisch ist konkret die Aufhebung dieser Einschränkung im Wege eines Regionalplanänderungsverfahrens gefordert worden.“
Ist Ihnen bekannt, dass nach dem Suchkonzept der Fa. Amprion alle Flächen aus der weiteren Betrachtung ausgeblendet werden, auf denen die Realisierung eines Konverters zu gewichtigen Konflikten mit der Flächenwidmung führen würde? Nur für die Dreiecksfläche will Amprion dies nicht gelten lassen und entfaltet politischen Druck auf den Regionalrat, die Kiesabbau-Bindung aufzuheben.
Es ist geradezu grotesk, wenn der Gutachter in dem aktualisiertem Standortgutachten vom 30.06.2017 auf S. 113 schreibt: „Auch bezüglich der SRA [sonstige raumbedeutsame Aspekte] gehört er [Standortbereich 20 = Dreiecksfläche] zu den bestgeeigneten Standortbereichen, da keine unmittelbar realisierbaren sonstigen Planungen für den Standortbereich bzw. bestehende Planungen im Umfeld vorliegen.“ Aber gerade für die Dreiecksfläche bestehen doch solche Planungen und Bindungen (Kiesabbau, regionaler Grünzug).
Die erledigt der Gutachter in einer Fußnote „Hintergrund ist, dass der Standortbereich nur unter der Voraussetzung betrachtet wird, dass die bestehenden Ziele der Raumordnung im laufenden Verfahren zur Regionalplanaufstellung aufgehoben werden können“.
Es sollte keine Zweifel daran geben, dass der Regionalrat die Ziele der Raumordnung beachten und seine Entscheidung unter fachlichen Gesichtspunkten treffen muss. Bei einer Entscheidung auf Zuruf wären Rechtsstreitigkeiten vorprogrammiert.
Mit freundlichen Grüßen
Jochen Thiel
Bürgerinitiative „kein Doppelkonverter in Kaarst und Neuss“
Zitat Ende
Sehr geehrter Herr Dammermann,
für die Klarstellung, dass Sie sich nicht für den Standort Kaarst und die Aufhebung der Bindungen für die Dreiecksfläche aussprechen,danke ich Ihnen.
Es tut mir leid, dass Sie den Offenen Brief nicht rechtzeitig erhalten haben. Leider hatte ich Ihre E‑Mail-Adresse nicht. Deshalb habe ich den Brief heute Morgen um 8,02 Uhr zeitgleich mit der Unterrichtung der Presse per E‑Meil an die Poststelle Ihres Hauses und an den Leiter des Pressereferats übersandt mit der Bitte, den Brief Ihnen sofort vorzulegen.
Mit freundlichen Grüßen
Jochen Thiel
Sehr geehrter Herr Prof. Dr. Thiel,
obwohl es ungewöhnlich ist, Briefe schonmal zu veröffentlichen, ohne dass der Betroffene das Schreiben vorher erhält, will ich – ebenso ungewöhnlich – hier auch antworten.
Ich habe in der Tat in meinem Schreiben in Erinnerung gerufen: „Im Runden Tisch ist konkret die Aufhebung dieser Einschränkung im Wege eines Regionalplanänderungsverfahrens gefordert worden.“ Der Satz ist ja zweifellos richtig. Im Runden Tisch (nicht: vom Runden Tisch) ist diese Forderung erhoben worden. Ich mache sie mir in diesem Schreiben nicht zu eigen. Ich weise nur darauf hin, dass dies ein aktives Tun des Regionalrates erfordert. Wenn der Regionalrat sich dazu nicht durchringt, hat er faktisch für den Standort Meerbusch entschieden. Genau dies habe ich in meinem Abschlussworten beim Runden Tisch schon mit den Worten gesagt: „Man kann sich nicht nicht verhalten.” Mit meinem Schreiben habe ich das nur in Erinnerung gerufen, da die Zeit drängt.
Dass daraus gemacht wurde, ich hätte mich für den Standort Kaarst ausgesprochen, ist eine Interpretation, die ich nicht bestätigen kann.
Mit freundlichen Grüßen – Christoph Dammermann