Rhein-Kreis Neuss (ots) - NUR Betrüger nutzen die Notrufnummer 110 als Anruferkennung, die "echte" Polizei niemals!
Die Masche ist inzwischen nicht mehr neu, aber immer noch sehr verbreitet: Das Telefon klingelt und im Display steht "110" (eventuell auch mit ortsüblicher Vorwahl, zum Beispiel: 02131110). Der Anrufer stellt sich auch prompt als Polizei- beziehungsweise Kripobeamter vor.
Der falsche Beamte versucht im Folgenden anhand einer frei erfundenen Geschichte, Informationen über die Vermögensverhältnisse oder Bankdaten seines Opfers zu gewinnen.
Am Montag (19.03.) sind der Polizei im Rhein-Kreis Neuss, insbesondere im Kaarster Stadtgebiet, mehrere aktuelle Fälle bekannt geworden, die zum Glück alle im Versuch stecken blieben. Die Angerufenen hatten Verdacht geschöpft und keine persönlichen Daten preisgegeben.
Wie gehen die Betrüger vor? Sie erzählen zum Beispiel, dass Einbrecher festgenommen wurden, die einen Zettel mit der Anschrift des Opfers dabei gehabt hätten. Um einem möglichen Diebstahl vorzubeugen, bestünde die Möglichkeit, Wertsachen und Bargeld in amtliche Verwahrung zu geben. Aber Achtung! Wer eine Übergabe vereinbart, geht Betrügern auf den Leim und sieht sein Hab und Gut meist nie wieder.
Eine andere Masche ist es, das Opfer zu einer Geldanweisung zu veranlassen, oder die Kontodaten zu erfragen, um ein angebliches Strafverfahren abzuwenden.
Der Einfallsreichtum der Betrüger ist schier unerschöpflich. Aus diesem Grund gilt immer: Die Polizei ruft nicht mit der Anruferkennung "110" an und stellt auch keine Geldforderungen oder erfragt Bankdaten am Telefon!
Die Täter nutzen eine Computersoftware, die im Display der Angerufenen die 110 erscheinen lässt. Mit dem sogenannten Call ID-Spoofing kann jede beliebige Nummer am Telefon des Opfers angezeigt werden und so eine falsche Identität vortäuschen.
Was tun im konkreten Fall? Keine persönlichen Daten gegenüber dem Anrufer preisgeben. Das Telefonat beenden. Selber den Notruf 110 wählen (so können Sie sicher sein, die "echte" Polizei am Draht zu haben) und den Sachverhalt schildern.
Es ist mehr als traurig das der Staat hier in Form der Bundesnetzagentur tatenlos zuschaut, wie mit Call-ID Spoofing (so lautet der Begriff im Artikel, technisch gemeint ist wahrscheinlich User Provided CLIP) wahllos angerufene Bürger verunsichert und damit Betrügereien oder PC-Social-Hacks (vgl. Security-Anrufe mit der US-Rufnummer 00111290) einfachst realisiert werden.
Die Bundesnetzagentur müsste über eine Verfügung alle physischen TK-Netzbetreiber verpflichten, einen Veränderungszugriff auf die User-Provided-Option nur in besonders begründeten und dann von den tangierte Vermittlungscarrier selbst zu überprüfenden Umsetzung regulatorisch vorschreiben. Eine solche Prüfung erfolgt dabei stets an den eigenen Übernahmestellen aus anderen TK-Netzen. Denn nur dort können User-Provided-Optionen (die im Falle der signalisierten 110 nicht stimmen können) für die weitere Vermittlung, ggf. gestaffelt, „übergeben” werden. Es sei denn die intern angeschlossenen „Kunden” des TK-Netzbetreibers machen das auch, was aber der Netzbetriebsaufsicht des verantwortlichen TK-Netzbetreiber (vgl. u.a. § 6, TKG) nicht verborgen bleibt.
Aber die telefonische Variante eines gewerblich forcierten Identitätsdiebstahls wird, wie viele andere Defizite auch, selbst von Staatsanwaltschaften einfach nur hingenommen.
Dies ist die Konsequenz formal unklaren formulierter bzw. interpretierten Zuständigkeiten, gepaart mit überwiegendem Nichtwissen was eigentlich im technologische Hintergrund passiert und wo segensreiche, und vor allen Dingen kostengünstigere Stellschrauben existieren.
Es war mal klassische Aufgabe von Journalisten hier partiell nachzuhaken, oder bis zu einer akzeptablen Veränderung dran zu bleiben!