Klartext.NRW – Seit März 2016 hat der Gesetzgeber Banken und Sparkassen verpflichtet zu prüfen, ob und wie viel Kredit sich der Kunde leisten kann.
Darlehen etwa für Auto, Einbauküche oder Unterhaltungselektronik dürfen nur vergeben werden, wenn Verbraucher diese voraussichtlich auch zurückzahlen können.
Versäumt die Bank diese Kreditwürdigkeitsprüfung oder patzt sie dabei, kann der Kreditnehmer zum Beispiel Ermäßigungen beim Zinssatz verlangen. Bei der vorgeschriebenen Prüfung durch die Kreditinstitute, ob der Kunde den gewünschten Kredit während dessen Laufzeit mit dem vorhandenen Budget überhaupt stemmen kann, läuft es noch nicht rund. Denn weiterhin kommen Klienten in die Schuldnerberatung der Verbraucherzentrale Düsseldorf, die die ihre erst nach März 2016 abgeschlossene Kreditverträge nicht mehr bedienen können.
So wurde einem Ehepaar mit längst ausgereiztem Dispo, einer Kreditkarte am Limit und einem bereits bestehenden Verbrauchkredit über 37.000 Euro eine weitere Umschuldung als Lösung ihrer Finanzprobleme angeboten. Haken daran: Wenn schon die alte Kreditrate von 400 Euro nicht zu stemmen war, wie sollte das bei nun fälligen gut 700 Euro klappen?
Der Kredit-Gau des Ehepaars ist keineswegs ein Einzelfall. Banken und Sparkassen, die sich an einer aktuellen Befragung der Verbraucherzentrale NRW beteiligt haben, bestätigten fast unisono, vor der Kreditbewilligung die derzeitigen Einnahmen und Ausgaben der Kunden zu checken. Rund die Hälfte konzentriert sich dabei jedoch allein auf den Ist-Zustand. „Verantwortliche Kreditvergabe im Sinne des Gesetzes heißt aber auch, mögliche Veränderungen der Lebensumstände und deren Konsequenzen für Einkommen und Ausgaben während der Darlehenslaufzeit in den Blick zu nehmen, lehrt die Erfahrung der Schuldnerberaterinnen der Beratungsstelle Düsseldorf. Absehbare Einschnitte wie die näher rückende Rente einzurechnen gehöre ebenso dazu wie etwa höhere Ausgaben zu berücksichtigen, weil Kinder auswärts studieren werden.
Auch bei der Information über die Kreditwürdigkeitsprüfung sieht die Verbraucherzentrale NRW noch Nachholbedarf: So händigen – nach eigener Auskunft – nur wenige Kreditinstitute ihren Kunden die Kriterien und Ergebnisse der Kreditwürdigkeitsprüfung aus oder lassen sie diese zumindest Einsehen. Information über das Verfahren sowie die Offenlegung der Entscheidungsgrundlagen sind jedoch unverzichtbare Bausteine.
Eine individuelle Kreditwürdigkeitsprüfung beinhaltet aber auch eine verantwortungsvolle Kreditvergabe für Menschen mit geringem Einkommen. Für Anschaffungen wie etwa Waschmaschine oder Kühlschrank sollte ein Darlehen nicht allein wegen niedriger Einkünfte verwehrt werden, sondern die Entscheidung darüber von einer individuellen Prüfung abhängig gemacht werden. Kreditinstitute sind dann in der Pflicht auszuloten, ob und wie Ratenhöhe und Laufzeit mit dem vorhandenen Haushaltsbudget gestemmt werden können.
Allen voran ist natürlich die realistische Selbsteinschätzung des Darlehnsnehmers gefragt. Für den Selbsttest hat die Verbraucherzentrale NRW unter www.verbraucherzentrale.nrw/kreditwuerdigkeit alles Wissenswerte zusammengestellt.