Rommerskirchen – Am gestrigen Donnerstag, den 15.02.2017, alarmierten Anwohner die Polizei. Im Bereich Land-/Gartenstraße sollten sich bewaffnete Personen aufhalten.
Mit mehreren Fahrzeugen trafen die Einsatzkräfte an der bezeichneten Adresse ein. Glücklicherweise stellten sich die „Waffe” als harmlose Soft-Air Pistole heraus. Diese sind, je nach Art und Hersteller, jedoch kaum von echten Waffen zu unterscheiden. Die Polizei beschlagnahmte die Waffe.
Dazu eine Meldung der Pressestelle Rommerskirchen:
„Regelungen über Anscheinswaffen: Meist sind Softairwaffen Nachbildungen von echten Schusswaffen und, ebenso wie Modellwaffen, kaum von diesen zu unterscheiden. Sie unterliegen deshalb als Anscheinswaffen besonderen Bestimmungen im deutschen Waffenrecht: Sie dürfen nicht in der Öffentlichkeit geführt werden. Wer entgegen dem Verbot eine Anscheinswaffe führt, begeht eine Ordnungswidrigkeit.
Die Polizei ist natürlich in diesen Zeiten hoch sensibilisiert und rückt sicherheitshalber mit verstärkter Besatzung aus, wenn ihr gemeldet wird „Mann mit Schusswaffe gesichtet”. Zum Glück war es nur eine „Soft-Air” – die Ordnungswidrigkeit wurde aber angezeigt.
Insofern danke an die Kollegen der Polizei – und die Warnung an alle, die Waffennachbildungen insbesondere auch im Karneval mit sich führen: Hier kann es schnell zu Verwechslungen und zum folgenreichen Polizeieinsatz kommen.”