Dormagen – Die Gemeinde Jüchen appelliert an alle Grundstückseigentümer und Pächter, Überwuchs zurückzuschneiden.
In den letzten Wochen klingelte immer häufiger das Beschwerdetelefon in der Gemeinde Jüchen. Bürger beschwerten sich wegen Überwuchses, der von Privatgrundstücken auf öffentliche Flächen hinüber wächst.
Überhängende Äste und zu breit oder zu hoch gewachsene Hecken verursachen Behinderungen und zum Teil Gefährdungen an Kreuzungen, Einmündungen, sowie Fuß- und Radwegen. Auch Straßenlaternen und Verkehrszeichen sind oft durch privates Grün zugewachsen, was zu einer Beeinträchtigung der Verkehrssicherheit und der Orientierung aller Verkehrsteilnehmer führt.
Besonders wichtig ist, dass Feuer- und Rettungswagen bei Einsätzen ungehindert und auf dem schnellsten Wege zum Einsatzort gelangen können. Daher bittet insbesondere die Feuerwehr Grundbesitzer und Pächter darum, Straßen und Wege von Überwuchs freizuhalten.
Hecken, Bäume und Sträucher sollten soweit zurückgeschnitten werden, dass keine Verkehrsteilnehmer gefährdet werden. Auch abgestorbene Äste aus Bäumen müssen entfernt werden, damit beim Herunterfallen niemand verletzt werden kann.
In der Zeit vom 1. März bis zum 30. September ist es verboten, Hecken, Bäume und Sträucher zu roden, abzuschneiden oder zu zerstören.
Form- und Pflegeschnitte sowie Maßnahmen zur Beseitigung verkehrsgefährdender Situationen bleiben von dieser Bestimmung unberührt und können das ganze Jahr durchgeführt werden.
Liegt das Grundstück an öffentlichen Verkehrsflächen, ist das „Lichtraumprofil“ zu beachten. Anpflanzungen sollten bis zu einer Höhe von 2,50 m nicht über Rad- bzw. Gehwege ragen und an Straßen nicht bis zu einer Höhe von 4,50 m.
Zu beachten ist, dass Grundstückseigentümer verkehrssicherungspflichtig sind und für Unfälle und Schäden haften, die durch Überwuchs der Begrünung entstehen.