Grevenbroich – Das Halten von Hunden im Stadtgebiet Grevenbroich ist gemäß der Hundesteuersatzung der Stadt Grevenbroich melde- und steuerpflichtig.
Jeder Halter ist verpflichtet seinen Hund innerhalb von zwei Wochen nach Anschaffung bei der Stadt Grevenbroich anzumelden.
Leider musste in zurückliegender Zeit vermehrt festgestellt werden, dass nicht alle Hundehalter der Pflicht zur Anmeldung ihrer Hunde nachkommen. Aus Gründen der Steuergerechtigkeit führt die Stadt Grevenbroich daher in regelmäßigen Abständen Hundebestandsaufnahmen durch.
Hundebestandsaufnahmen haben im Stadtgebiet Grevenbroich zuvor stattgefunden in 1996 im gesamten Stadtgebiet durch eine Fremdfirma, in 2002 in Teilbereichen (ca. 1/3 des Stadtgebietes) durch eine Fremdfirma sowie in 2008 in einzelnen Straßenzügen durch einen städt. Außendienstmitarbeiter.
Neu an dieser Hundebestandsaufnahme ist, dass die Stadt Grevenbroich diesmal ausschließlich eine digitale Erfassung der Zählung über Tablets vor Ort durchführen lässt. Jeder „Hundezähler“ ist mit einem solchen Tablet ausgerüstet und die Stadt Grevenbroich hat somit tagesaktuell Zugriff auf die bereits ermittelten Daten.
Dazu werden alle Haushalte im gesamten Stadtgebiet ab dem 23.04.2015 durch Mitarbeiter der beauftragten Firma Springer Kommunale Dienste GmbH aus Düren aufgesucht. Diese sind wochentags sowie samstags in den nächsten Wochen im gesamten Stadtgebiet Grevenbroich unterwegs. Sollte niemand angetroffen werden, hinterlassen die „Hundezähler“ ein Informationsblatt zur Hundebestandsaufnahme im Briefkasten. In der Regel suchen die „Hundezähler“ bei Abwesenheit den Haushalt nochmals auf.
Die Firma wird durch Befragung den vorhandenen Hundebestand feststellen. Dazu trägt jeder Mitarbeiter der Firma gut sichtbar eine von der Stadt ausgestellte Legitimation. Zur Durchführung dieses Auftrages werden die Wohnungen nicht betreten und auch keine Steuern vor Ort erhoben.
Derzeit sind insgesamt 4.647 Hunde steuerlich registriert. Davon sind 55 gefährliche Hunde (sog. Kampfhunde) mit dem erhöhten Steuersatz veranlagt.
Falls nicht gemeldete Hunde festgestellt werden, müssen die betroffenen Hundehalter mit einer rückwirkenden Steuerfestsetzung ab dem Zeitpunkt der Aufnahme des Hundes in den Haushalt rechnen. Daher wird Hundehaltern empfohlen, ihren Hund schnellstens anzumelden, um sich weitere Unannehmlichkeiten zu ersparen.
Den Hundehaltern nicht angemeldeter Hunde droht ebenso ein Bußgeld im Rahmen eines Ordnungswidrigkeitenverfahrens.
Die jährliche Hundesteuer beträgt derzeit wenn nur ein Hund gehalten wird 102,00 Euro, wenn zwei Hunde gehalten werden 121,00 Euro je Hund und wenn drei oder mehr Hunde gehalten werden 140,00 Euro je Hund. Bei gefährlichen Hunden (sog. Kampfhunde) beträgt die jährliche Hundesteuer 400,00 Euro.
Hunde die ausgewachsen eine Widerristhöhe von mindestens 40 cm oder mehr oder ein Gewicht von mindestens 20 kg oder mehr erreichen, müssen zusätzlich beim Fachbereich Öffentliche Ordnung gemeldet werden.