Rhein-Kreis Neuss – Der Geologische Dienst NRW hat in Grevenbroich und Jüchen mit Arbeiten für die bodenkundliche Landesaufnahme begonnen.
Die Untersuchungsbeauftragten müssen zur Erledigung fremde Grundstücke betreten und können sich mit einem Dienstausweis mit Lichtbild ausweisen.
Im Rahmen der Kartierungen sind kleine Handbohrungen notwendig, stellenweise auch Aufgrabungen zur Entnahme von Bodenproben. Etwaige, trotz weitgehender Rücksichtnahme entstehende Schäden werden nach den gesetzlichen Bestimmungen ersetzt. Grundstückseigentümer sind verpflichtet, den Mitarbeitern des Geologischen Dienstes NRW das Betreten ihrer Grundstücke zu erlauben. Dies gilt allerdings nicht für Wohngebäude.
Die Untersuchungen werden bis Dezember andauern und dienen einer allgemeinen Bestandsaufnahme des Bodens und des Untergrundes. Die Ergebnisse werden in amtlichen Karten veröffentlicht. Sie sind wichtige Unterlagen für viele Aufgaben, z. B. in der Land- und Forstwirtschaft, im Bauwesen, bei der Planung und Landespflege, im Landeskulturbau, in der Wasserwirtschaft, für die wissenschaftliche Forschung und den naturkundlichen Unterricht.