Korschenbroich – Für die bisher gebührenfreie Anzeige der sogenannten „großen Hunde” müssen Bürger seit dem 29. Januar 2015 eine Gebühr in Höhe von 25,- Euro zahlen. Darauf weist die Stadtverwaltung hin.
„Große Hunde“ sind solche, die mindestens 20 kg Körpergewicht oder eine Widerristhöhe von 40 Zentimetern erreichen, wenn sie ausgewachsen sind. Dazu gehören unter anderem auch Labradore und Golden Retriever.
Die auf Grund einer Änderung der Allgemeinen Verwaltungsgebührenordnung NRW nun zu zahlende Gebühr wird bei der Anzeige des „großen Hundes“ beim Ordnungsamt fällig. Für Hundebesitzer, die ihren Hund bereits angezeigt haben, ändert sich nichts, die Gebühr wird nicht nachträglich fällig.
Nach den Vorschriften des Landeshundegesetzes des Landes Nordrhein-Westfalen ist die Anzeige von „großen Hunden“ verpflichtend. Sollte der Anzeigepflicht nicht nachgekommen werden, stellt dies eine Ordnungswidrigkeit dar.