Grevenbroich – Nach vielen Jahren war die Toilettenanlage an der Grundschule Kapellen zum Sanierungsfall geworden.
Auch die Lage der Toilette war nicht mehr zeitgemäß, da man das Gebäude verlassen und den Schulhof bei Wind und Wetter überqueren musste, um die Toilette aufzusuchen. Umso glücklicher war man, als die Lösung – auch finanziell – realisiert werden konnte, dort eine moderne Toilettenanlage in Form einer fertigen Containeranlage zu errichten.
Leider kam es bei der Aufstellung zu einem Regenwasserschaden, der nach vielen erfolglosen Gesprächsversuchen mit der Herstellerfirma über die Mängel letztendlich in einem Rechtsstreit endete. Die Länge dieses Verfahrens, das sich mittlerweile über 20 Monate hinzieht, ist nicht nur für die Ratspolitiker und Bürger vor Ort, sondern auch für die Verwaltung ein nur schwer nachzuvollziehender Akt.
Der öffentlich bestellte Sachverständige ist im Sommer 2014 dabei zu folgendem Ergebnis gekommen:
- In den Containern wurden Feuchtigkeitsschäden und Schimmelpilzbefall festgestellt;
- Zur Behebung der Mängel müsste der Jungen-WC-Container vollständig zurückgebaut und der Mädchen-WC-Container vor Ort überarbeitet werden,
- die Sanierungskosten wurden auf ca. EUR 94.000,00 beziffert.
Das Gericht hatte daraufhin beiden Parteien 4 Wochen Zeit zur Stellungnahme gegeben.
Nach Ablauf dieser Frist und einer weiteren Fristverlängerung von 4 Wochen, hat nun die Herstellerfirma dem damaligen Transportunternehmen den Streit verkündet. Diese hatte seinerzeit wohl die „restaurierten” Container wieder aufgebaut und provisorisch abgedichtet.
Im Zuge dessen, stellt die Gegenseite nun eine Reihe von Nachfragen an den Sachverständigen, was die Ursache der Feuchtigkeit betrifft. Da diese das weitere Verfahren erneut verzögern werden, hatte die Stadtverwaltung die Zurückweisung dieser Fragen beantragt.
Das für das selbstständige Beweissicherungsverfahren zuständige Gericht hat die Ergänzungsfragen der Herstellerfirma jedoch zugelassen, ohne die städtischen Argumente, die für einen Abschluss des Verfahrens sprachen, zu würdigen.
Auf eine sofortige Beschwerde der Stadt hin, hatte das Gericht sodann am 15.12.2014 – nach weiteren, fast 3 Monaten – über die städtischen Argumente abschließend entschieden.
Im Ergebnis hat es die städtischen Argumente unter Bezugnahme auf eine Rechtsprechung des OLG Frankfurt „erneut“ verworfen und die Ergänzungsfragen an den Sachverständigen wurden zugelassen.
Das Referenzurteil beinhaltet – vereinfacht gesagt – die Feststellung, dass bis zur Sachverhaltsaufklärung aus Sicht beider Parteien keine Beweismittel beseitigt sein dürfen.
Der Sachverständige wurde nun beauftragt, ein Ergänzungsgutachten zu fertigen. Dabei wurde ihm vom Gericht ein Zeitrahmen von drei Monaten – d.h. bis Mitte März 2015 – vorgegeben.
Das gegen den Beschluss statthafte Rechtsmittel wird die Verwaltung im Ergebnis nicht einlegen, denn die Überprüfung des Sachverhaltes durch das zuständige Landgericht würde weitere Monate in Anspruch nehmen. In der Zwischenzeit würde das Beweissicherungsverfahren wieder nicht weiter fortgeführt.
Dieser Sachstand ist auch aus Sicht der Stadtverwaltung alles andere als zufriedenstellend. Gleichwohl sieht die Verwaltung aktuell keine andere Möglichkeit die enorm hohen Forderungen der Stadt durchzusetzen, als die Ergänzungsbegutachtung abzuwarten.
Mittlerweile wurde jedoch die „alte Toilettenanlage“ soweit hergerichtet, damit die Kinder unter diesem Rechtsstreit nicht zu leiden haben.