Meerbusch – Im Fachbereich Straßen und Kanäle mehren sich in diesen Tagen – insbesondere bei schlechtem Wetter – Beschwerden über stark verschmutze Wirtschaftswege.
Die Stadtverwaltung erinnert die Landwirte deshalb nochmals an ihre Reinigungspflicht. Die ungehinderte Nutzung der Wirtschaftswege sei für die Landwirtschaft unabdingbar, jedoch müsse dabei auch auf die Verkehrssicherheit für Spaziergänger und Radfahrer geachtet werden.
Die Verpflichtung zur Reinigung der Wege durch den jeweiligen Verursacher ergibt sich aus dem Straßengesetz (StrWG NRW §17 Abs.1). Die Nichtbeachtung, so die Stadt, kann zu Haftungsansprüchen führen, wenn durch die Verschmutzung Personen oder Sachen zu Schaden kommen.