Jüchen – Leider kommt es immer öfter vor, dass die Feuerwehr bei ihren Einsatzfahrten durch falsch geparkte Fahrzeuge behindert wird oder bedingt durch eine nicht ausreichende Fahrbahnbreite Straßen gar nicht befahren kann.
Diese Umstände führen zu erheblichen Zeitverlusten bei der Hilfeleistung und führen bei der Personenrettung zu Zeitverlusten, die Menschenleben gefährden.
Restfahrbahnbreiten, die für einen PKW ausreichen, verursachen bei Feuerwehrfahrzeugen sehr oft erhebliche Durchfahrtsschwierigkeiten. Deshalb sollte beim Parken darauf geachtet werden, dass mindestens eine Fahrbahnbreite für den fließenden Verkehr frei bleibt. Dies sollte auch beim kurzfristigen Parken beachtet werden. Die gesetzlich festgelegte Restfahrbahnbreite beträgt 3 Meter.
Ebenfalls beachtet werden sollte der Abstand vor Kreuzungen und Einmündungen, da die Einsatzfahrzeuge einen erheblich größeren Wendekreis haben. Gleiches gilt für das Abstellen vor Feuerwehrzufahrten, auch wenn diese mittels einer Kette, Bake, Schranke oder Tor scheinbar blockiert sind. Diese müssen im Einsatzfall durch die Feuerwehr per Schlüssel geöffnet werden und sind wichtige Rettungswege zu den Gebäuden.
Darüber hinaus sollten natürlich auch keine Fahrzeuge auf Hydranten geparkt werden. Den weitaus größten Teil der Brände löscht die Feuerwehr immer noch mit Wasser. Im Gemeindegebiet erfolgt die Wasserentnahme im Brandfalle meistens mittels Unterflurhydranten aus dem Trinkwassernetz. Diese liegen unterhalb der Fahrbahndecke und sind mit einem ovalen Deckel verschlossen. Sie sind über rote Hinweisschilder gekennzeichnet. Diese Hydranten sind im Einsatzfall von großer Bedeutung, da der Wasserinhalt eines Tanklöschfahrzeuges innerhalb von wenigen Minuten verbraucht ist. Auch das Befreien von Eis und Schnee im Winter sollte deshalb zur Selbstverständlichkeit gehören.
Wer die vorstehenden Empfehlungen beachtet, unterstützt die Einsatzkräfte bei ihrer Hilfeleistung, denn im Ernstfall zählen oft Sekunden, wenn es darum geht, Menschenleben zu retten, denn niemand weiß, ob nicht die nächste Alarmfahrt für einen selbst oder einen Familienangehörigen durchgeführt wird.