Jüchen – Am 01.08.2015 werden alle in der Zeit vom 01.10.2008 bis 30.09.2009 geborenen Kinder schulpflichtig.
Aus diesem Grunde werden hiermit alle Eltern aufgefordert, ihre in dem vorstehend genannten Zeitraum geborenen Kinder zu der für ihren Wohnort zuständigen Grundschule anzumelden.
Gemäß § 46, Absatz 3, Schulgesetz NW, hat jedes Kind einen Anspruch auf Aufnahme in die seiner Wohnung nächstgelegene Grundschule der gewünschten Schulart in seiner Gemeinde im Rahmen der vom Schulträger festgelegten Aufnahmekapazität.
Anmeldetermine für alle Grundschulen: 20. Oktober 2014 bis 30. Oktober 2014
nur nach Terminabsprache mit der/m jeweiligen Schulleiterin/Schulleiter. Es besteht die Verpflichtung, das Kind bei der Anmeldung persönlich der Schulleitung vorzustellen.
Zur Anmeldung ist das Familienstammbuch oder eine Geburtsurkunde und bei getrennt lebenden Eltern bitte auch eine gerichtliche Sorgerechtsentscheidung mitzubringen.
Kinder, die in der Zeit vom 01.10.2009 bis 31.03.2010 geboren sind, können auf besonderen Antrag der Erziehungsberechtigten ebenfalls eingeschult werden, wenn sie die für den Schulbesuch erforderliche Schulreife besitzen. Diese Anträge sind mündlich oder schriftlich ebenfalls zu den genannten Terminen an die Leitung der zuständigen Grundschule zu richten.
Die Grundschulen im Gemeindegebiet:
Verbundschule Lindenschule, Gemeinschaftsgrundschule Schulstraße 69a, Gierath
Tel. 02165/915‑4701 oder 915‑4700
Die Schule ist zweizügig.
Verbundschule Lindenschule, Gemeinschaftsgrundschule Bachstraße 27, Bedburdyck-Stessen
Tel. 02165/915‑4701 oder 915‑4700
Die Schule ist einzügig.
Verbundschule Hochneukirch-Otzenrath, Mühlenstraße 2, Hochneukirch
Tel. 02165/915‑4501 oder 915‑4500
Die Schule ist zweizügig.
Verbundschule Hochneukirch-Otzenrath, Jahnstraße 15 (neu), Otzenrath
Tel. 02165/915‑4501 oder 915‑4500
Die Schule ist einzügig.
Gemeinschaftsgrundschule In den Weiden 18, Jüchen
Tel. 02165/915‑4601 oder 915‑4600
Die Schule ist dreizügig.