Dormagen (ots) – Am Sonntag (14.9.), gegen 15:30 Uhr, nahmen zwei Polizeibeamte einen Unfall mit Sachschaden auf der Bismarckstraße auf.
Dabei beobachteten sie, wie auf der Saint-Andre-Straße ein Radfahrer stürzte. Als die Ordnungshüter Hilfe leisten wollten, bemerkten sie starken Alkoholgeruch bei dem ansonsten unverletzten 72-Jährigen. Ein vor Ort durchgeführter Atemalkoholtest bestätigte den Verdacht. Der Wert lag deutlich über dem erlaubten.
Es folgte die Entnahme einer Blutprobe auf der Polizeiwache und eine Anzeige wegen Trunkenheit im Straßenverkehr. Die Folgen der Alkoholfahrt hätten noch wesentlich schwerwiegender sein können. Nicht ohne Grund gibt es auch beim Fahrradfahren Promillegrenzen. Bei Stürzen oder Verkehrsunfällen haben Radfahrer keine schützende Knautschzone und erleiden oft schwere Verletzungen.
Wenn der Radler alkoholbedingte Ausfallerscheinungen zeigt (zum Beispiel auffällige Schlangenlinien, Missachten von Verkehrsregeln, Sturz etc.), ist auch schon ab einem Richtwert von 0,3 Promille der Anfangsverdacht einer Verkehrsstraftat gegeben.