Kaarst – Eine kürzlich veröffentlichte Entscheidung des Oberverwaltungsgerichtes NRW (OVG NRW, Urt v 10.04.2014, Az 7 D‑57/12 NE ‑juris) konkretisiert die Voraussetzungen für die Aufstellung eines Bebauungsplanes der Innenentwicklung.
Dies im Wege des beschleunigten Verfahrens i.S.d.- §13a Abs 1 Satz 1 und 2 Nr 1 BauGB. Gegenstand der Entscheidung des OVG NRW war die Frage, ob im Rahmen einer Bebauungsplanaufstellung zur Festsetzung eines Sondergebietes für den großflächigen Einzelhandel im Wege des beschleunigten Verfahrens eine sog allgemeine Vorprüfung (Umweltverträglichkeitsprüfung) durchzuführen ist. Das OVG NRW bejaht in dem der Entscheidung zugrunde liegenden Fall eine Pflicht zur Durchführung einer solchen Umweltverträglichkeitsprüfung. so dass der Bebauungsplan nicht im Wege des beschleunigten Verfahrens aufgestellt werden kann.
Da auch der Bebauungsplan Nr. 87 „SB-Frischemarkt Berliner Platz” im beschleunigten Verfahren aufgestellt wurde, ist eine Verfahrensanpassung erforderlich. Der bisherige Zeitplan der Verwaltung sah vor, dass der Offenlagebeschluss für den Bebauungsplan Nr. 87 „SB-Frischemarkt Berliner Platz” in die Sitzung des Stadtentwicklungs‑, Planungs- und Verkehrsausschusses am 27.08.2014 zur Beschlussfassung eingebracht wird. Auf Grund des Urteils des OVG NRW muss das Bebauungsplanverfahren in ein „normales” Bauleitplanverfahren überführt werden. Hierfür sind folgende zusätzliche Verfahrensschritte erforderlich:
- Änderung des Flächennutzungsplanes (FNP). Eine Entwicklung des Bebauungsplanes aus dem wirksamen Flächennutzungsplan ist hier Im „normalen Bauleitplanverfahren” rechtlich nicht möglich
- Durchführung der frühzeitigen Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange, sowohl im FNP-Änderungsverfahren als auch im Aufstellungsverfahren für den Bebauungsplan
- Durchführung der Umweltverträglichkeitsprüfung und Erstellung eines Umweltberichts in beiden Planverfahren
Es wird angestrebt, den Offenlagebeschluss für den Bebauungsplan Nr. 87 „SB-Frischemarkt Berliner Platz” in der Septembersitzung des Stadtentwicklungs‑, Planungs-und Verkehrsausschusses zu fassen. Nach angepasster Zeitplanung könnte der Stadtrat den Bebauungsplan Nr. 87 „SB-Frischemarkt Berliner Platz” weiterhin in der Dezembersitzung als Satzung beschließen.